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Von MiketheBike · Geschrieben
…dass er sich von koksenden Bekannten fernhält! Titel weg, Wintersperre Ende des letzten Jahres bekam der vermeintliche Fünffachweltmeister Marc-Reiner Schmidt seinen am 6. September errungenen Titel von der FIM aberkannt: Bei einem Dopingtest wurde eine verbotene Substanz im Körper des weltbesten Supermotofahrers festgestellt. Da ein Eigenverschulden des Deutschen ausgeschlossen werden konnte, fiel die Strafe moderat aus. Die Bombe platzte kurz vor Weihnachten, 13 Wochen nach dem Dopingtest der FIM beim vorletzten WM-Lauf in Busca: Die FIM ehrte feierlich in Lausanne ihre Weltmeister, doch der Platz des Supermoto-Champions blieb leer. Vor Weihnachten wandte sich Marc-Reiner Schmidt an die Öffentlichkeit. Er bestätigte den positiven Dopingtest, bei dem Spuren von Kokain in seinem Körper gefunden wurden. Nachdem auch die B-Probe positiv war, gab es am 12. Oktober einen zweiten Test beim WM-Finale in Mettet, Schmidt war in der WM hier nicht mehr einholbar. Dieser Test f iel negativ aus, doch der Strafenkatalog der FIM Anti-Doping-Regeln sieht eine Aberkennung aller Ergebnisse ab dem Tag des positiven Tests vor. Die FIM strich Schmidt die in Busca und in Mettet errungenen Punkte, was ihn in der WM-Tabelle hinter den Österreicher Lukas Höllbacher und den Franzosen Steve Bonnal zurückwarf. „Kokain ist keine leistungssteigernde Substanz, aber es steht auf der Liste der verbotenen Mittel. Ich konnte in meiner Anhörung belegen, dass ich es nicht selbst konsumiert habe, sondern dass die Kontamination durch eine andere Person in meiner Nähe, die es konsumiert hatte, stattgefunden hat. Ich habe auch eine Haarprobe machen lassen, die negativ ausfiel. Mir war vorher unbekannt, dass eine Kontamination allein durch Kontakt zu einer anderen Person erfolgen kann. Ich werde also in Zukunft sehr viel vorsichtiger sein“, erklärte der jetzt wieder vierfache Weltmeister die Umstände. Da es sich nicht um eine leistungssteigernde Substanz handelte und Schmidt sie nicht durch eigenes Zutun konsumierte, verhängte die FIM die Mindeststrafe nach Artikel 10.2.4.1 der Anti-Doping Rules: Aberkennung seiner Ergebnisse seit dem 6.9.2025 und eine dreimonatige Sperre bis 21. Februar 2026. Wäre dem Friedrichshafener die bewusste Einnahme einer leistungsfördernden Substanz nachgewiesen worden, betrüge die Sperre vier Jahre. Schmidt zieht positive Konsequenzen aus dem Vorfall: „Ich bin jetzt mehr motiviert als vorher. Ich werde härter als je zuvor trainieren. Ihr werdet dieses Jahr einen Marc in der Form seines Lebens sehen, der alle Rennen gewinnen will.“ „MOTORSPORT aktuell“ -
Von letzte Rille · Geschrieben
Die Diskussion hier über Möglichkeiten der DB-Killer-Manipulation ist schon geil, während im anderen Thread über verschärfte Strafen und allgemeine Einschränkungen der Freiheit geheult wird. Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie Verständnis von Kausalzusammenhängen läßt bei manchen arg zu wünschen übrig. -
Von letzte Rille · Geschrieben
Genau DAS ist doch der Inbegriff von Tuning. Sich nicht mit den Mittelwerten aus dem WHB zufrieden geben, die immer funktionieren, egal welche Toleranzen in den umliegenden Bauteilen vorhanden sind, sondern ganz genau das Optimum aus dem perfekten Zusammenspiel aller Komponenten raus zu kitzeln. Beim PKW schön zu beobachten wenn das Fahrwerk eingestellt wird. Sobald die Anzeige auf grün springt, lässt der Mechaniker das Werkzeug fallen. Egal ob die Räder noch ein paar Grad in verschiedene Richtungen stehen. Wer sowas schon mal selbst auf wenige Sekunden genau eingestellt hat, erlebt je nach Fahrzeug ein ganz neues Fahrgefühl. Die 130PS fallen ja nicht nur durch die teuren Teile, erst das perfekte Zusammenspiel bringt die Mehrleistung. -
Von Hypertastisch · Geschrieben
Hmm also ich hab bei meinem Shoei das Pinlock angebracht und bei Bedarf lass ich die Sonnenblende runter. War alles im Kaufpreis enthalten, wobei der Shoei an sich ja nicht günstig ist. Weiß nicht ob es bei uns für so eine zusätzliche und dann wahrscheinlich auch wesentlich teurere Spielerei einen lohnenden Markt gibt. Zumindest sofern noch eine Blende im Helm verbaut wird und man keine Sonnenbrille tragen möchte. -
Von sonic.094 · Geschrieben
Hatte vor einiger Zeit mal AR angeschrieben und diesbezüglich angesprochen: Laut denen gibt es keine offiziellen Dokumente, die man bei einer Tüv Prüfung vorweisen könnte. Die Nummer bzw das dB Compliance Papier soll lediglich dafür sorgen, dass man bei einer Polizeikontrolle weiterfahren darf. Sollte ein Polizist aber Zweifel haben und eine Vorführung beim TÜV anordnen, hat man absolut gar nichts um die Legalität vorzuweisen.
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