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Reifenfreigabe was gilt jetzt wirklich....und warum ?


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vor 1 Stunde schrieb Mechanist:

Sehr wertvoll im Kontext, habe ich drauf gewartet das der Bodo mal was dazu sagt.

https://www.mopedreifen.de/#YoutubeModal

Man muss es noch selber anklicken TÜV-Änderungen 2020

Gestern hat er es angekündigt gehabt. Aber bis heute kann ich weder Zuhause (PC/iPad), am Handy noch in der Firma am Rechner (natürlich in der Pause, ist klar) öffnen.

 

Aber ich vermute mal er sagt nichts was ich nicht schon wusste und hier niedergeschrieben habe.

Das ganze Thema tangiert uns mit der Hyper kein Stück.

Edit: Beim Zeit Stempel 11:55 sagt er es ?

 

Edit: geht jetzt. War scheinbar Server down?

Direkter Link zum Video <-

 

 

Eigentlich ist das ganze Theater nicht neu. 2005 schon Diskussionen mit dem TÜV gehabt, da in meiner Oldi noch Zoll steht. Und er sie mit den montierten Reifen nicht abnehmen wollte, da ja nun 120 statt 3.00S21...

bearbeitet von Zauderer
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Gast Mithridates

Rein technisch kannst du auf die HYM alles aufziehen, was von den Rahmendaten her passt. Rein rechtlich ist das aber Grauzone: TÜV und Polizei sollten gemäß EU-Recht nicht dagegen vorgehen. Kommt es allerdings zu einem Unfall, musst du dich möglicherweise rechtfertigen, warum du einen Reifen ohne Freigabe oder Herstellerempfehlung aufgezogen hast. Nämlich wenn die Versicherung mit der spitzen Nadel nach einem Grund sucht um nicht zu bezahlen.


Die Situation ist ähnlich wie die Autobahn-Richtgeschwindigkeit. Prinzipiell darfst du schneller als 130 km/h fahren. Kommt es dabei aber zu einem Unfall, wird versucht werden, dir eine Teilschuld anzurechnen.

Wie massiv die Vorwürfe in der Praxis ausfallen kann im Voraus keiner sagen. Aber wenn es zu einer Gutachterschlacht kommt ist meist derjenige mit dem höheren Etat im Vorteil - das dürfte die Versicherung sein.

Deshalb empfehle ich immer die Verwendung freigegebener (oder vom Hersteller empfohlener)  Reifen. Da ist man auf der sicheren Seite.

Eine Einzeleintragung beim TÜV geht natürlich auch. Wobei der Sachverständige den notwendigen Prüfaufwand (und damit die Kosten) frei bestimmen kann. Zwischen einer Sichtprüfung am stehenden Bike bis zur mehrstündigen Testfahrt ist alles möglich. Also bereits im Voraus  abklären, was der Mann vorhat.

Gruß
Gregor

bearbeitet von Mithridates
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So ist es! Nur da es keine Freigaben mehr sind sondern nur noch Empfehlungen der Reifenhersteller, die der TÜV für teuer Geld dann ggf. 1:1 übernimmt. Gut das die HYMs COC haben und keine klassische ABE- Nr., sonst müsste man in der Tat wie der Bodo es richtig sagt, jedes mal zum TÜV und zum Amt wenn man den Reifenhersteller/ Typ wechseln wollte. So aber ist man bei den HYMs erst mal auf der sicheren Seite, also ohne Eintragung aber mit Empfehlung des Reifenherstellers. 

Da wir hier in Schland manches extra kompliziert und verbraucherunfreundlich machen, sehe ich ein ganz kleines Restrisiko in Haftungsfragen, wenn man von den Empfehlungen von Ducati, die im Manual zu finden sind, abweicht. Theoretisch könnten die Winkeladvokaten der Versicherungen aus formalen Gründen versuchen, wenn sich der Treiber nur auf die Empfehlungen der Reifenhersteller verlässt, diese Empfehlungen in Frage zu stellen wenn man nur diese hat, aber keine entsprechende Begutachtung vom TÜV + Eintrag in die Papiere. Denn laut Gesetz sind die Empfehlungen erst mal de jure unverbindlich.     

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Gast Mithridates

Das mit der Haftung sehe ich etwas anders: Wenn Bridgestone einen Reifen für dein Motorrad empfiehlt (oder freigibt), dann steht Bridgestone auch hinter dieser Aussage.
Dann müsste sich die Versicherung mit Bridgestone auseinandersetzen. Und dafür bräuchten sie einen Gutachter, der bereit ist, seinen guten Namen in einem Kompetenzstreit mit Bridgestone aufs Spiel zu setzen.  Das ist aber eine ganz andere Nummer, als sich mit einem verunfallten Privatmann anzulegen, der gerade im Krankenhaus liegt und  eigentlich andere Sorgen hat.

Andere Sache: Es gibt eine Abbmachung zwischen Reifen- und Fahrzeugherstellern. Für aktuell im Verkauf befindliche Fahrzeuge (HYM 950) dürfen nur die Fahrzeughersteller Freigaben ausstellen. Für ausgelaufene Modelle (HYM 821/939) können das die Reifenhersteller im Alleingang tun. Das wird besonders bei höherem Alter spannend, wenn die ursprünglichen Reifenempfehlungen des Herstellers nicht mehr im Handel sind.     

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vor 1 Minute schrieb Mithridates:

Das mit der Haftung sehe ich etwas anders: Wenn Bridgestone einen Reifen für dein Motorrad empfiehlt (oder freigibt), dann steht Bridgestone auch hinter dieser Aussage.

 

Stimmt, dass ist ein gutes Argument. Ergo alles im grünen Bereich!

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wenn du einen reifen fährst der von der spezifikation mit den zulassungspapieren übereinstimmt, dann steht die zulassungsbehörde hinter dieser aussage.

richtig oder falsch?

meine meinung: richtig

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vor 26 Minuten schrieb me2:

wenn du einen reifen fährst der von der spezifikation mit den zulassungspapieren übereinstimmt, dann steht die zulassungsbehörde hinter dieser aussage.

richtig oder falsch?

meine meinung: richtig

Das sagt nach der Meinung von Bodo nur, dass das Amt, der TÜV und die Rennleitung Dir nicht ans Bein pinkeln können. Wenn Du aber demnächst z.B. und rein hypothetisch hinten einen Conti TKC80 und vorne einen SuperCorsa drauf machst, entspricht dies auch den neuen Vorschriften wenn es denn die richtiges Größen sind. Falls Du Dich danach aber mit dieser unvernünftigen Reifenwahl so richtig lang machen solltest, weil die Pellen nicht miteinander funktionieren, wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit von keiner Seite deshalb erfolgreich Schadensersatz einklagen können. Vom Amt sowieso nicht, die halten sich nur stur an die Gesetze.

Der Bodo hatte mal in einem vorherigen Video ausgeführt warum das ganze so verquer in Schland ist, es liegt nämlich ganz überwiegend an der fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB in Schland. Weil man hier die Böcke voll ausfahren darf, müssen die Reifen sehr genau auf Verträglichkeit mit den jeweligen Böcken getestet werden. Wäre in D die Höchstgeschwindigkeit z.B. wie in den meisten Ländern in Europa zwischen 100 und 130km/h, wäre sogar obige Kombination kein Problem.

Man sieht an diesem Wahnsinn leider auch sehr "schön" wie ein grundsätzlich funktionierendes System mit den Reifenfreigaben der Reifenhersteller, was wunderbar funktioniert hat,  durch Lobbyinteressen von der Seite des TÜV kaputt gemacht wurde. Jetzt ist es teuer und schlechter, Schande über die Graukittel!

Beste Grüße

Lutz 

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Bodo? wer ist Bodo?

und warum sollte ich von ??? schadenersatz einfordern wollen wenn ich mich langmache?

'reifenfreigabe' für einen reifen der laut papieren passt - da glaub ich nicht dran.

oder gibt es da einen passus im kfz-versicherungsvertrag?

ps:
Conti TKC80 & SuperCorsa
was soll da passieren? die reibwerte heben sich gegenseitig auf? ;)
@Bodo - sei ein held, teste es! ?

bearbeitet von me2
ps
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Wer Bodo nicht kennt hat gepennt!

Wer mehr wissen möchte schaue sich bitte die Infos von Bodo auf der Tube an, das Thema ist eigentlich durch, finde ich.

 

bearbeitet von Mechanist
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Es ist doch eigentlich ziemlich klar, er hat ja auch schon mit Verkehrsanwälten geschrieben, die eben genau das sagen, im Fall der Fälle kann die Versicherung sagen "Nein"..... Aber die haben bestimmt auch keine Ahnung ?‍♂️

Fakt ist, dass die Reifenhersteller sagen "ohne Freigabe übernehmen wirkeine Haftung" das folgt daraus, dass die EU Motorräder ohne diese ABE Zulassung laut Gesetz alles fahren dürfen, da das aber keinen Sinn macht, sagen die Hersteller "Stop" 

Das ist typischer deutscher Politik Schwachsinn! D. H. zB dass ich den Road 5 nicht auf der Hyper fahren darf, weil Michelin keine Tests macht mit der Hyper, hab die mal angeschrieben.... Und ob der TÜV die einträgt, ohne OK des Herstellers, glaube ich nicht. Dann müssten die ha Verantwortung übernehmen für das was sie eintragen... 

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vor 14 Minuten schrieb svense33:

Und ob der TÜV die einträgt, ohne OK des Herstellers, glaube ich nicht. Dann müssten die ha Verantwortung übernehmen für das was sie eintragen... 

Für kleines Geld mit Sicherheit (wie über eine UBE des Reifenherstellers möglich) nicht! Aber wenn man denen nur genügend Geld in den Rachen wirft, machen die auch super Einzelabnahmen, und evtl. sogar Test wie die Reifenhersteller, oder lassen sie machen bei den einschlägigen Instituten. Gefühlt kommt dabei aber mindesten ein hoher vier stelliger Betrag raus, weil die Test sehr teuer sind, und diese Kosten werden ja wie bei den UBE auf viele Anwendungen umgelegt werden können. Daher wird wohl für die die aller meisten kein gangbarer Weg sein. Man muss ja auch mal die Kirche im Dorf lassen.

bearbeitet von Mechanist
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Mich regt das einfach auf, zig Jahre funktioniert alles und jetzt kommen die mit so einem Scheiß um die Ecke.... Kotzt mich an... 

Aber was sollen wir machen ?‍♂️ man kann max die Petition unterschreiben, aber das wird wohl auch nix bringen... 

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Man kann auch alles schwarz sehen!

Wenn die eingetragenen Spezifikationen eingehalten werden und der Reifen die korrekten Kennungen trägt, ist doch alles gut!

Und wenn man eine andere Dimension fahren will, muss es eingetragen werden. Das betrifft höchstens 2% der Motorradfahrer!

Und wer halt mehr Mimimi tendiert ist und Hosenträger zum Gürtel trägt, um ganz sicher zu sein, fährt halt Original herum?

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vor 17 Minuten schrieb SMY:

Man kann auch alles schwarz sehen!

Wenn die eingetragenen Spezifikationen eingehalten werden und der Reifen die korrekten Kennungen trägt, ist doch alles gut!

Und wenn man eine andere Dimension fahren will, muss es eingetragen werden. Das betrifft höchstens 2% der Motorradfahrer!

Und wer halt mehr Mimimi tendiert ist und Hosenträger zum Gürtel trägt, um ganz sicher zu sein, fährt halt Original herum?

Das ist ja eben FALSCH!  Es MUSS eine Reifenfreigabe vorliegen auch wenn die Größe passt.... 

 

Screenshot_20200218_200207_com.android.chrome.jpg

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vor einer Stunde schrieb svense33:

Das ist ja eben FALSCH!  Es MUSS eine Reifenfreigabe vorliegen auch wenn die Größe passt.... 

 

Screenshot_20200218_200207_com.android.chrome.jpg

Ich glaube du bist da gerade auf dem falschen Pfad unterwegs...

Ich weiß auch nicht warum das Thema hier so lange durchgekaut wird, da wir nicht betroffen sind...

Wenn du ein Bike hast, wo unten in den Papieren ein Reifenhersteller! eingetragen ist (Reifenbindung), dann benötigst du eine Freigabe wenn du einen anderen Hersteller aufziehst. Da hat sich nichts geändert und du musst immernoch nix eintragen lassen!

Eine Reifenfreigabe ist zumal zu jedem Reifen zu empfehlen! 

Eingetragen werden muss in Zukunft nur, wenn es z.B. für ein älteres Bike die Reifengrößen von früher nicht mehr gibt und du einen modernen Reifen mit anderen Dimensionen aufziehen musst, dann reicht die Freigabe bald nicht mehr aus und musst zum TÜV (aber erst ab DOT 0120), der schaut ob nichts schleift oder ähnliches, IMO ist das sogar ligitim auch wenn eine Reifenfreigabe vorliegt, man könnte ja z.B.  einen zubehör Fender verbaut haben der enger ist als das Original oder ähnliches. Die Reifenfreigaben werden auch nur im Original Zustand ermittelt, nächste Grauzone?

Also ich verstehe die ganze Aufregung absolut nicht, erstmal ändert sich für 95% der Leute nichts und die TÜV Geschichte ist IMO legitim bezüglich ob irgendwas schleift. Dann lässt  man sich die neue Dimension eintragen und kann dann dieser Größe alles fahren.

Also, alles easy...

bearbeitet von oldschmidt
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vor 10 Minuten schrieb oldschmidt:

Ich glaube du bist da gerade auf dem falschen Pfad unterwegs...

Wenn du ein Bike hast, wo unten in den Papieren ein Reifenhersteller! eingetragen ist (Reifenbindung), dann benötigst du eine Freigabe wenn du einen anderen Hersteller aufziehst. Da hat sich nichts geändert und du musst immernoch nix eintragen lassen!

Eine Reifenfreigabe ist zumal zu jedem Reifen zu empfehlen! 

Eingetragen werden muss in Zukunft nur, wenn es z.B. für ein älteres Bike die Reifengrößen von früher nicht mehr gibt und du einen modernen Reifen mit anderen Dimensionen aufziehen musst, dann reicht die Freigabe bald nicht mehr aus und musst zum TÜV (aber erst ab DOT 0120), der schaut ob nichts schleift oder ähnliches, IMO ist das sogar ligitim auch wenn eine Reifenfreigabe vorliegt, man könnte ja z.B.  einen zubehör Fender verbaut haben der enger ist als das Original oder ähnliches. Die Reifenfreigaben werden auch nur im Original Zustand ermittelt, nächste Grauzone?

Also ich verstehe die ganze Aufregung absolut nicht, erstmal ändert sich für 95% der Leute nichts und die TÜV Geschichte ist IMO legitim bezüglich ob irgendwas schleift. Dann lässt  man sich die neue Dimension eintragen und kann dann dieser Größe alles fahren.

Also, alles easy...

Das ist das Problem, alle verstehen und sagen was anderes.... Alle in meinem Umfeld verstehen es so wie ich. Ich habe sogar Michelin angeschrieben und gefragt, ob ich den Road 5 auf meiner Hyper fahren darf und ob  eine Freigabe zu erwarten ist, sie haben gesagt, dass ich den Reifen nicht fahren darf, weil es keine Freigabe gibt und auch in Zukunft nicht geplant ist.... 

Der TüV schreibt ja auch, man braucht eine Empfehlung vom Fahrzeug oder Reifenhersteller, die originalen Reifen haben natürlich eine Freigabe für das Motorrad, ich bin mir sicher, dass es viele zu locker sehen und sagen "ist gar nicht so schlimm, hat sich nichts geändert".... Ich befürchte, wir werden in Zukunft merken, dass es schlimmer ist als gedacht, wenn die ersten tatsächlich Probleme bekommen, im Zweifel mit der Versicherung bei einem Unfall... 

Wünschen tu ich mir natürlich, dass ihr recht habt, glauben tu ich es aber nicht.... 

Warum sollten denn die Reifenhersteller noch Freigabe oder Empfehlungen herausgeben, die Kosten viel Geld, wenn ich alle 180/55/17 auf der Hyper und auf jedem Motorrad, welches die Größe eingetragen hat fahren darf? Das Geld würden die sich garantiert sparen. Wenn du dann eine Reifenbindung drin hast ist das dein Problem, kannst du zahlen.... 

Ich werde vielleicht mal ei Gelegenheit zum TÜV fahren und mich mal dort persönlich schlau machen.... Vielleicht hat es ja schon jemand hier getan? 

Man, man, man so viel Text für so einen Kack?

Gute Nacht 

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Unglaublich viele Schwarzmaler hier unterwegs.

Gebe ich gerne einen Wetteinsatz drauf, dass niemand hier im Forum je Probleme haben wird wenn er weiter seine Größe aufs Mopped packt und da nichts verändert. 

 

@oldschmidt 100% deiner Meinung und auch schon am ersten Tag so verstanden und hier beigetragen.

Aber unsere Schwarzmaler hier sind eben sehr Textsicher und fragen sich ob die Welt untergeht wenn ein Reifen aufgezogen wird in Zukunft.

Wie in jedem Forum, gibt immer die, die alles tot Diskutieren müssen.

In Moto Talk gibt's zum Thema Öl glaube bereits über 10.000 Seiten ?

Also in einem einzigen Thread!

Auf Seite 300 habe ich in meiner sehr aktiven Zeit dort bereits eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Dokumente mit Öltests hochgeladen, die schon ziemlich viel Aufschluss geben zu Additive, Bindungen etc. Aber naja wenn sie nicht gestorben sind, diskutieren sie noch heute ? 

bearbeitet von Zauderer
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Also meine Frau hatte auf ihrer CBR1000RR SC59 serienmäßig einen 190/50-17.

Pirelli hatte eine Freigabe für einen 190/55-17 und man konnte den dadurch fahren! Das ist jetzt nicht mehr so. Die Freigabe darf ein Reifenhersteller nicht mehr erstellen. Das muss zukünftig der TÜV abnehmen.

Alles andere in den Originalen Größen darf gefahren werden, wenn die Spezifikationen passen. So wie Oldschmidt schon erwähnte!

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Kurzfassung, nur aus Sicht des Verkehrsrecht braucht man keine Freigaben, Eintragungen oder was auch immer bei den HYMs, man hat es noch nie gebraucht. Aufgrund anderer Sichtweisen wäre es besser eine UBE zu haben, aber da kann der der will auch ein Ei drauf schlagen, und keine Rennleitung kann was daran machen. Wenn man denn die Größen fährt die eingetragen sind.

bearbeitet von Mechanist
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möchte mal ein amtliches urteil sehen, in dem eine versicherung die zahlung verweigert hat obwohl die montierten reifen in allen aspekten der fahrzeugzulassung entsprachen.

da können versicherungsanwälte noch so tönen - wenn die reifen den anforderungen der fahrzeugzulassung entsprechen, dann braucht es keine reifenfreigabe.

wenn nach neuerer gesetzgebung auch mischbereifung im rahmen der fahrzeugzulassung erlaubt (wie im rest der EU), umso besser für uns.

dann kann ich mir im notfall im urlaub auch vorne einen verfügbaren, passenden reifen eines anderen herstellers draufschrauben lassen wie hinten.

und zu Bodo: der videoblog eines reifendealers (influencer) hat für mich ähnliche relevanz wie videoblogs für schminktips von einem douglasverkäufer. - kurzweilig allemal.

 

sorry - das musste ich mal loswerden.

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vor 49 Minuten schrieb me2:

möchte mal ein amtliches urteil sehen, in dem eine versicherung die zahlung verweigert hat obwohl die montierten reifen in allen aspekten der fahrzeugzulassung entsprachen.

da können versicherungsanwälte noch so tönen - wenn die reifen den anforderungen der fahrzeugzulassung entsprechen, dann braucht es keine reifenfreigabe.

wenn nach neuerer gesetzgebung auch mischbereifung im rahmen der fahrzeugzulassung erlaubt (wie im rest der EU), umso besser für uns.

dann kann ich mir im notfall im urlaub auch vorne einen verfügbaren, passenden reifen eines anderen herstellers draufschrauben lassen wie hinten.

und zu Bodo: der videoblog eines reifendealers (influencer) hat für mich ähnliche relevanz wie videoblogs für schminktips von einem douglasverkäufer. - kurzweilig allemal.

 

sorry - das musste ich mal loswerden.

Es ist so schwer zu verstehen, dass Du von den Reifenherstellern und Ducati, die ja laut Gesetz in der Produkthaftung sind, keinen müden Cent siehst, wenn man Pellen aufzieht, die die nicht abgenickt haben. Das gilt m.E. umso mehr für Mischbereifung, immerhin ist die HYM ja auch schon über 100Ps stark, und damit kein Mofa mehr. 

Der Bodo bringt aktuell dazu das Beispiel der SuperDuke 3.0, die hinten extra eine Spezialversion des S22 drauf hat, um die Fahreigenschaften im Hochgeschwindigkeitsbereich zu verbessern. Wer da einen normalen S22 drauf tu und mit 280km/h über die Piste ballert, der hat sich nicht alle.  Na gut, bei der Pace ist es eh egal, klagen tut man danach wenn man sich deshalb lang macht,  wahrscheinlich eher nicht.

 

 

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wie schon weiter oben von mir geschieben:

>>>
Conti TKC80 & SuperCorsa
was soll da passieren? die reibwerte heben sich gegenseitig auf? ;)
@Bodo - sei ein held, teste es! ?
<<<

meine erwartung:
geht locker bis richtgeschwindigkeit / 130 km/h
wenn es dich mault, weil du keine ahnung hast wann du den hahn zumachen musst, dann heule nicht rum wegen reifenfreigabe.

IMHO & YMMV

bearbeitet von me2
typo
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Gast Mithridates

Edit SMY: Netiquette

Nicht alles, was nicht verboten ist, bleibt folgenlos.

Eine Umbereifung stellt eine technische Änderung am Fahrzeug dar. Genau wie ein anderer Auspuff oder andere Bremsen. Danach entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem geprüftem Originalzustand. Also steht im Falle eines Unfalls der Grundverdacht im Raum, dass die Abweichung vom Originalzustand ursächlich für den Schaden war. Dieser Verdacht ist bei Versicherern sehr beliebt, weil sie "bis zur endgültigen Klärung" erstmal das Geld einbehalten können. 

Im Falle einer Umbereifung hast du drei Möglichkeiten:

  • Aufziehen, was Ducati oder Bridgestone ausprobiert haben und für richtig erklären - und dafür garantieren.
  • Aufziehen, was du für richtig hältst und beim TÜV ausprobieren lassen. Dann garantiert der TÜV. Kann schiefgehen, wenn der TÜV nicht überzeugt ist und die Eintragung verweigert.
  • Aufziehen, was du für richtig hältst und einfach losfahren. Das wird meistens gut gehen. Wenn es nicht gut geht, bist du angeschmiert, weil keine kompetente Organisation deine eigenmächtige Reifenwahl überprüft hat und dafür garantiert.

Bei mopedreifen.de (Bodo) sind 43 freigegebene Reifenpaarungen für die HYM 821 gelistet. Und die etwas exotischeren Hersteller wie Avon oder Mitas hat Bodo gar nicht im Programm. Insgesamt sind also mindestens 50 freigegebene Reifenpaarungen am Markt verfügbar.
Das halte ich für keine akute Notlage ?

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Bei einem PKW, der keine Reifenbindung hat, kann man auch alles aufziehen, was der Spezifikation entspricht.

Beim Mopped ohne Reifenbindung ebenso.

Mopped mit Reifenbindung wie gehabt nur andere Reifen gleicher Spezifikation mit Freigabe.

Und bei Änderung der Größe eben nicht mehr mit Freigabe, sondern nur mit Eintragung!

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Gast Mithridates
vor 39 Minuten schrieb SMY:

Bei einem PKW, der keine Reifenbindung hat, kann man auch alles aufziehen, was der Spezifikation entspricht.

Beim Mopped ohne Reifenbindung ebenso. 

Mopped mit Reifenbindung wie gehabt nur andere Reifen gleicher Spezifikation mit Freigabe.

Und bei Änderung der Größe eben nicht mehr mit Freigabe, sondern nur mit Eintragung!

Genau genommen hat die Motorradindustrie den Trick von den Autokollegen übernommen.

Das nennt sich Reifen-Empfehlung. Und ist im Gegnsatz zur Reifenbindung nicht verpflichtend.

Haben vor allem leistungstarke Automobile. Und für fast alle Motorräder ohne fixe Reifenbindung werden im Fahrerhandbuch die OE-Reifen empfohlen.

Das hat aus Sicht des Fahrzeugherstellers einen großen haftungsrechtlichen Vorteil: Er weiß ja nicht wieviele Reifenfabrikate es auf dem Markt gibt und welche da noch kommen werden.  Er hat auch keinen Überblick, ob diese Unmenge an Fabrikaten sich mit seinem Fahrzeug vertragen. Er hat es ja gar nicht ausprobiert.

Deshalb gibt er eine Empfehlung raus. Und wenn irgendein fremder Reifen zusammen mit seinem Fahrzeug kritische Eigenschaften entwickelt, dann kann ihm das egal sein - er hat schließlich was anderes empfohlen und wer sich als Besitzer über diese Empfehlung hinweg setzt, tut das auf eigenes Risiko.

Solange es keinen Unfall gibt, alles kein Problem ?

 

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