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R&G Schwingen Protektoren Erfahrungsbericht und Gewährleistung


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Hallo Zusammen,

folgendes Sachverhalt möchte ich gerne zum Thema machen und teilen.

Kauf meiner 939 SP im August 2016 bei "MCA" inclusive Anbauteile unter anderem von R&G.

Hier geht es um die Schwingenprotektoren https://www.techmoto.de/schwingen-protektoren-ducati-hypermotard-2013-model-ABSS0037BK.html bei denen ein DEFEKT erst jetzt aufgefallen ist (nach ca. 10.000km und 23 Monaten). Dazu die Bilder im Anhang.

Der Generalimporteur "Techmoto", über den der Händler die Teile bezogen hat, lehnt Gewährleistung ab, als auch der Händler "MCA" bei dem ich die Teile als Endkunde erworben habe.

"Hallo Herr Hartmann,

leider erklärt sich Techmoto nicht dazu bereit die kosten im Rahmen einer Gewährleistung zu übernehmen.

Auch wir sehen keinen Grund für eine Übernahme der Kosten. Aufgrund von dem Zeitraum und Technischen eingriffen die wahrscheinlich an Ihrem Fahrzeug gemacht wurden.

Wie z.B. ein Reifenwechsel, die nicht bei uns gemacht worden sind."

Meine eMail an info@rg-racing.com bleibt leider unbeantwortet.

Wie sind Eure Erfahrungen damit und was schlagt Ihr vor?

Hat jemand einen Kontakt direkt zum Hersteller R&G und kann mir diesen wieder leiten?

Vielen Dank schon mal für Euer Feedback.

Gruß

Toni

image004.thumb.jpg.f3b5cc8a8b30b6bd87a2840408add79f.jpgimage003.thumb.jpg.3ee4d12e271e7ad86c9c966e935b207f.jpgimage002.thumb.jpg.4609f65a3faac581828304beeb7553d8.jpg

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Moin Moin,

ganz doofe Frage weil ich aus den Fotos nicht schlau werde, worin besteht der Defekt denn jetzt genau?

Und welche "technischen Eingriffe" wurden am Fahrzeug vorgenommen? Und das die Reifenwechsel "nicht bei uns" gemacht wurden ist ja wohl auch der Witz des Tages.

Insgesamt kommt es mir so vor, dass sie sich vor der 24 Monaten gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die daraus Mängelansprüche sind m.E. erst mal an den Verkäufer und nicht an den Hersteller zu richten. Ich persönlich würde ein freundliches Schreiben an den Freundlichen aufsetzen, mit dem freundlichen Hinweis das wenn man sich nicht einig die Sache zeitnah (mit Angabe einer Deadline)  zum Anwalt weitergereicht wird.     

Beste Grüße

Lutz

 

 

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vor 3 Minuten schrieb RainerS:

Sagt mal, was ist denn bei euch los?

Entweder springt das Ding nicht mehr an, klemmt das Lenkkopflager oder das ganze Motorrad fällt auseinander.

 

Meine läuft aber noch wie eine eins! ?

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vor 1 Stunde schrieb Mechanist:

Und das die Reifenwechsel "nicht bei uns" gemacht wurden ist ja wohl auch der Witz des Tages.

Wieso "Witz des Tages"? Wenn seid der Montage des Protektors ein Reifenwechsel gemacht wurde, dann musste ja dazu auch der Protektor demontiert und wieder montiert werden. Es könnte ja sein, dass jetzt von irgend einer Hinterhofwerkstatt der Reifen gewechselt wurde, die keine Ahnung hat und dabei den Protektor beschädigt hat, warum soll dann der Händler "MCA" den Protektor ersetzen, wenn die für den Defekt gar nicht verantwortlich sind? 

 

Ich würde dann eher an denjenigen gehen, der zuletzt den Reifen demontiert und wieder montiert hat.

 

Auf der anderen Seite, sollte das Teil aber auch die 24 Monate überleben, was aber Sache des Herstellers R&G ist.

 

Grüße

bearbeitet von Capitain_T_Papier
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vor einer Stunde schrieb Mechanist:

Moin Moin,

ganz doofe Frage weil ich aus den Fotos nicht schlau werde, worin besteht der Defekt denn jetzt genau?

Und welche "technischen Eingriffe" wurden am Fahrzeug vorgenommen? Und das die Reifenwechsel "nicht bei uns" gemacht wurden ist ja wohl auch der Witz des Tages.

Insgesamt kommt es mir so vor, dass sie sich vor der 24 Monaten gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die daraus Mängelansprüche sind m.E. erst mal an den Verkäufer und nicht an den Hersteller zu richten. Ich persönlich würde ein freundliches Schreiben an den Freundlichen aufsetzen, mit dem freundlichen Hinweis das wenn man sich nicht einig die Sache zeitnah (mit Angabe einer Deadline)  zum Anwalt weitergereicht wird.     

Beste Grüße

Lutz

 

 

Hi Lutz,

der Sturzpad (gleichzeitig die Aufnahme für einen Aufbockständer) ist fest auf dem Stift und kann somit im Fahrbetrieb nicht verloren gehen.

Das Teil hat somit als Spezifikation/Funktion Aufnahme einer Hebevorrichtung und Sturzpad.

Den schriftlichen Kommentar des "Verkäufers" habe ich per copy & paste zitiert, was auch immer mir das sagen soll.

Im anschließenden Telefonat habe ich deutlich gemacht, dass ich sofern nötig per Gutachten (da ich in der Beweislast bin) meinen Gewährleistungsanspruch durchsetzen werde. Für mich ist es eine Prinzip Frage und Service Frage, sowie der Umgang mit kaufenden Kunden. Das Teil Kostet mich als Endkunden etwa 44 Euro...

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vor 5 Minuten schrieb Capitain_T_Papier:

Wieso "Witz des Tages"? Wenn seid der Montage des Protektors ein Reifenwechsel gemacht wurde, dann musste ja dazu auch der Protektor demontiert und wieder montiert werden. Es könnte ja sein, dass jetzt von irgend einer Hinterhofwerkstatt der Reifen gewechselt wurde, die keine Ahnung hat und dabei den Protektor beschädigt hat, warum soll dann der Händler "MCA" den Protektor ersetzen, wenn die für den Defekt gar nicht verantwortlich sind? 

 

Ich würde dann eher an denjenigen gehen, der zuletzt den Reifen demontiert und wieder montiert hat.

 

Grüße

Zur Info, Reifenwechsel lasse ich nur bei DUCATI durchführen, zuletzt bei Hertrampf Racing in Emsbüren, ganz sicher keine Hinterhofwerkstatt.

Die Verschraubung zur Montage und Demontage sitzt auch noch fest...Ich als Laie denke, dass das Teil Aussen dran industriell verklebt und/oder gepresst wird...??? Das ist einfach lose...wie eine kalte Lötstelle, die sich später löst...Also, von Anfang an nicht richtig verbunden worden und somit nach Zeitraum X gelöst...

Der Verkäufer ist in der Gewährleistungspflicht...

 

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vor 14 Minuten schrieb Capitain_T_Papier:

Wieso "Witz des Tages"? Wenn seid der Montage des Protektors ein Reifenwechsel gemacht wurde, dann musste ja dazu auch der Protektor demontiert und wieder montiert werden. Es könnte ja sein, dass jetzt von irgend einer Hinterhofwerkstatt der Reifen gewechselt wurde, die keine Ahnung hat und dabei den Protektor beschädigt hat, warum soll dann der Händler "MCA" den Protektor ersetzen, wenn die für den Defekt gar nicht verantwortlich sind? 

 

Nun gut! Ich gehen so weit konform, dass es eine Strategie sein könnte um Ersatzansprüche abzuwehren. Aus Sicht des Betroffenen ist es aber nicht richtig. & Beste Grüße 

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vor einer Stunde schrieb Toni Harti:

Zur Info, Reifenwechsel lasse ich nur bei DUCATI durchführen, zuletzt bei Hertrampf Racing in Emsbüren, ganz sicher keine Hinterhofwerkstatt.

Im Prinzip geht es ja darum, das jemand anders dran rumgeschraubt hat und es dabei zur Beschädigung gekommen sein könnte. Egal ob Ducati Werkstatt oder sonst wer, war nur ein Bsp. von mir. Also ist es doch völlig verständlich, dass sich da erstmal MCA als nicht verantwortlich fühlt. 

 

vor einer Stunde schrieb Mechanist:

Nun gut! Ich gehen so weit konform, dass es eine Strategie sein könnte um Ersatzansprüche abzuwehren. Aus Sicht des Betroffenen ist es aber nicht richtig. & Beste Grüße 

Es könnte Strategie sein, aber ich denke das eher nicht, weil sie ja nicht zuletzt die Finger drann hatten. 

 

Nur ein Bsp.: Du Kaufst ein Auto in Werkstatt A, aber alle Arbeiten an dem Auto übernimmt die Werkstatt B. Jetzt verlierst du einen Reifen oder eine Radschraube bricht ab. Wer könnte den nun Schuld daran tragen? Ja sicherlich nicht Werkstatt A oder?  Entweder hat Werkstatt B was falsch gemacht, oder es liegt ein Fehler beim Hersteller der Schraube vor (z.B. Materialfehler). Es könnte natürlich sein, dass Werkstatt A schon früher was falsch gemacht hat, was aber schwer zu beweisen sein wird, weil ja Werkstatt B zu letzt dranne war.

 

@Toni Harti Wie genau läuft das beim Reifenwechsel ab? Was muss alles demontiert werden, um den Reifen zu wechseln? Muss von dem Protektor überhaupt etwas demontiert werden, wenn die Reifen gewechselt werden?

 

Grüße

bearbeitet von Capitain_T_Papier
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Beim Reifenwechsel wird der Sturzpad entfernt durch lösen der Schraube, welche jetzt nicht fest sitzt...Das Teil welches sich gelöst hat wird nicht "gehandelt" sondern sitzt auf dem Träger welcher durch die Schraube gehalten wird, hat also nix miteinander zu tun. Einen Anwendungsfehler schließe ich aus. Auf beiden Seiten ist das selbe Teil, verbunden durch eine Steckachse auf der die Muttern sitzen...

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vor 51 Minuten schrieb Toni Harti:

Einen Anwendungsfehler schließe ich aus.

Na dann ist die Sache doch klar, oder? Der Händler ist raus aus der Sache. Er könnte sich natürlich um die Abwicklung kümmern, wozu er aber nicht verpflichtet ist. 

 

Dein Ansprechpartner ist der Hersteller.

 

Wie wird den der Protektor auf der Haltestange gehalten? Auf den Bildern sieht das irgendwie drauf gesteckt aus.

 

Hast du eine Montageanleitung für die Teile?

 

Grüße 

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Nur mal so als Frage:

Will wirklich jemand einen wahrscheinlich aussichtslosen Rechtsstreit wegen 43.90 Euro beginnen? Das wird doch vom Gericht wegen Geringfügigkeit abgelehnt.

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vor 7 Minuten schrieb Capitain_T_Papier:

Na dann ist die Sache doch klar, oder? Der Händler ist raus aus der Sache. Er könnte sich natürlich um die Abwicklung kümmern, wozu er aber nicht verpflichtet ist. 

 

Dein Ansprechpartner ist der Hersteller.

 

Wie wird den der Protektor auf der Haltestange gehalten? Auf den Bildern sieht das irgendwie drauf gesteckt aus.

 

Hast du eine Montageanleitung für die Teile?

 

Grüße 

Ich denke dass der Protektor geklebt oder gepresst ist...kann ich nicht sagen, da die Teile immer fest miteinander verbunden sind.

"Na dann ist die Sache doch klar, oder"

Korrekt !!!

Das wichtigste für ein Firma ist die Weiterempfehlung...

Muss jeder für sich entscheiden, ob ein solches Verhalten gegenüber der Kundschaft für eine Weiterempfehlung sorgt und wenn ja, wird diese positiv oder negativ ausfallen.

"Aktive Vollreferenz" funktioniert genau so...

VG TH

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vor 10 Minuten schrieb RainerS:

Nur mal so als Frage:

Will wirklich jemand einen wahrscheinlich aussichtslosen Rechtsstreit wegen 43.90 Euro beginnen? Das wird doch vom Gericht wegen Geringfügigkeit abgelehnt.

In der Regel trifft in einem solchen Fall ein Richter ein Urteil nach Sachlage und ohne Anhörung.

Wenn es keinen Einspruch gibt nach Zustellung des Urteils und nach Ablauf der Frist, ist das Urteil rechtsgültig.

In diesem Fall wird ein Gutachten erstellt...die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate...derjenige der "verliert" trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.

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vor 13 Minuten schrieb Toni Harti:

Cooler Hinweis, DANKE, werde ich checken...

Hallo Zusammen,

das unterstreicht die Kompetenz des Forums...vielen Dank!

Jedem Fachhändler / Hersteller...lagen gleiche Bilder und Informationen vor...diesen Hinweis habe ich bisher nicht erhalten.

Ich selber schraube nicht, lasse lieber alles machen um auf der sicheren Seite zu sein und habe auch diese Teile anbauen lassen und auch keine Anbauanleitung mitbekommen. Diese habe ich auch nicht zum download gefunden.

Gerade habe ich geprüft: keine Unterlegscheibe vorhanden, Unterlegscheibe eingebaut...hält! Ob es der Anleitung entspricht kann ich leider nicht sagen, da diese nicht vorliegt.

Gelernt habe ich dabei viel, herzlichen Dank an alle Beteiligten.

VG TH

 

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