soweit mir bekannt, sind die Prüfer bei uns in Österreich sogar mit dem Privatvermögen persönlich haftbar zu machen, wenn Sie etwas eingetragen haben, welches nicht entsprechen sollte.
Gilt angeblich auch für die jährliche Überprüfung bei uns
Es gab schon Fälle da sind die Polizisten quasi um die Ecke gestanden und haben SOFORT nach der jährlichen Überprüfung einen schweren Mangel festgestellt.
Da gilt dann auch nicht mehr die Ausrede, dass die Veränderung zum Zeitpunkt der Prüfung nicht vorhanden war.
Da hatte es dann der Prüfer auch nicht mehr sehr lustig.