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Was wollen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle wirklich ?


Super-Moto

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Jajaja...komische Frage.
Aber ich hatte bei gleichem Sachverhalt schon so viele unterschiedliche Reaktionen und Vorgehensweisen von unserer Rennleitung, so das es mal interessant wäre heraus zu filtern was der ein oder andere Polizeikarakter wirklich will.
Ich habe lange geglaubt das es alleine um Verkehrsvorschriften geht. In vielen Fällen stimmt das sicher auch. Aber leider stimmt das in vielen anderen Fällen halt auch nicht.
Ich hatte schon einige Verkehrskontrollen die locker und entspannt runtergearbeitet wurden...Aber ich hatte mindestens genauso viele Verkehrskontrollen wo die Rennleitung  oberwichtig, massregelnd, anklagend und karrieregeil auftrat. Bei gleichem Sachverhalt gab es bei dem einem NUR einen erhobenen Zeigefinger und bei dem anderen eine dreiseitige Anzeigeschrift.

Lasst uns mal eine Diskussion lostreten wie man auf die unterschiedlichen Polizistenkaraktere reagieren muss um mit minimal geringsten Schaden aus diesen Begegnungen rauszukommen. 

z.B könnte man bei einem Wheelie,  ein Urteil des Amts-Gericht Lübeck nehmen das sich auf einen Unfall bezieht das während eines Wheelies passierte.
Dieser Wheelie wurde NICHT als gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und NICHT als ursächlich für den Unfall herangezogen weil ein Urteil des Bundesgerichtshof dies bereits verneint hatte.
Somit wäre ein Wheelie kein Grund für eine Strafanzeige und oder Ordnungswidrigkeit.

Damit bin ich bei dem einem "weil es ja der Tatsache entspricht" locker aus der Sache wieder rausgekommen, und bei einem Anderern "recht junger Oberwichtigtuer" habe ich damit nur seinen Jagdinstinkt geweckt und musste mich mit ihm noch mit etlichen anderen "bei den Haaren herbeigezogenen" Anklagepunkten auseinander setzen. Über meinen Anwalt ist er natürlich komplett untergegangen und ich habe nicht einen einzigen Cent bezahlt. Aber es war halt ein zweijähriges hin und her bis es endlich durchgeboxt war.

Also hier nochmal die Frage....

Da es ja scheinbar nicht "manchmal" wirklich um Recht und Gesetz geht ist die Frage...

1.) welche Polizistenkaraktere gibt es

2.) und wie tritt man diesen am besten gegenüber

Jajaja....Arschkrieschen ist immer richtig. Aber gibt es sonst noch Vorschläge ?
 

bearbeitet von Super-Moto
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Es hat mich mehr als 5 Jahre gekostet, meinen Umgang mit der asiatischen Polizei zu ändern.

Phnom Penh‘s Finest hielten mich auf, da ich tagsüber mit Licht fuhr. Ich ging zum dicken Vorgesetzten auf seinem Plastikstuhl und fragte ihn, welches dämliche Gesetz dies denn wäre. Ein Kambodschanisches. Wo das stünde? Hier in seinem dreckverschmiertem Buch. Ob er des Lesens mächtig wäre? Er meinte, wenn er sagt, das dies hier drinsteht, dann ist das so!

Das hab ich akzeptiert. Die Antwort war kurz und eindeutig. Ich hab mich bedankt und gezahlt hab ich nichts.

Ich hab mein Verhalten geändert. Zuvor ging ich auf Konfrontation, wenn ich mich im Recht glaubte. Ich belehrte den Polizisten und war schnell beim Nein. Entsprechend waren die Diskussionen.

Jetzt versuche ich Lösungen zu finden, die beide Seiten das Gesicht wahren lassen und - es funktioniert! Meist mit Humor. Keine Streiterei, kein Stress, lächerliche Summen.

Um was geht es? Mit einem Polizisten über den Sinn von 30 Grad Neigungswinkel des Kennzeichens zu streiten? Und ihm dabei noch mit dem Anwalt zu drohen? Mit Einsicht und dem Versprechen, dies umgehend zuhause zu ändern, ist’s meist schnell erledigt. Hat nichts mit Arschkriechen zu tun sondern mit gegenseitigem Respekt.

@Super-Moto, sei froh, dass du mit Polzisten diskutieren kannst. Meine tragen AK47 bei der Kontrolle, sind korrupt, angetrunken und vollkommen unberechenbar wenn‘s zum Streit kommt. Die gehen in keine Schulung, zahlen, um den Job zu bekommen, kaufen ihre eigene Uniform und Ausrüstung, müssen dem Vorgesetzten monatlich Geld abdrücken und erhalten ein Gehalt von ungefähr 75 Euro im Monat. 

Wenn ich mit denen positiv umgehen kann, dann muss es doch ein Leichtes bei euch sein, Kontrollen einigermaßen aufrecht zu überstehen.

Wenn ich einem Polizisten jedoch verbal gegen das Schienbein trete, ist’s schnell aus mit dem Ermessensspielraum.

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und es gibt auch nette Typen bei der Polizei 

 

bearbeitet von RainerS
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Hab zuviel Zeit heut Morgen.

Wenn ich falsch parke, kostet das Geld. Bin ich nett, wird mir das Bußgeld vielleicht erlassen und ich freu mich. Wenn nicht, bin ich doch nicht sauer auf den Polizisten. Oder diskutiere doch nicht über die Sinnlosigkeit des Schildes an dieser Stelle. Abschrauben wird er es nicht. Und wenn ich beleidigend werde, muss ich auch noch den nicht vorhandenen Verbandskasten herzeigen. 

Jeder weiss dies und doch wird rumgestritten. Und in Deutschland musste ich noch nie vollkommen unschuldig aufgrund von Polizeiwillkür eine Strafe zahlen. Und auf den Ermessensspielraum gibt es keinen Rechtsanspruch.

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Gast CubaLibreee

Wenn man bedenkt mit was fuer Menschen Polizisten 2019 zu tun haben koennte ich gewisse Aktionen von denen sogar verstehen.

Bei uns sagt man: "wie man in den Wald schreit so schallt es zurueck"

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vor 8 Stunden schrieb Super-Moto:

Jajaja...komische Frage.


1.) welche Polizistenkaraktere gibt es

2.) und wie tritt man diesen am besten gegenüber

Jajaja....Arschkrieschen ist immer richtig. Aber gibt es sonst noch Vorschläge ?
 

Moin Moin,

die Fragen ist m.E. nicht "komischer" wie viele andere hier, kann man ruhig mal darüber reden.

Die Frage zwei ist sehr einfach zu beantworten, nämlich mit: Da die nur ihren Job machen, respektvoll und freundlich, und besten so wie man selber behandelt werden will. Allerdings sollte man sich als Beschuldigter auf keinen Fall zum Tathergang äußern, aber das kann man den Marshalls ja auch freundlich sagen.

Zu Frage 1: M.E. gibt es keine Polizistenkaraktere, wie im richtigen Leben ist jeder Jeck anders, und das auch noch als Abhängigkeit der Tagesform und der Lage. 

Ach so ja, und Arschkriechen ist nie richtig, auch nicht bei der Rennleitung, wüsste jetzt auch nicht wie das von statten gehen sollte wenn die einen raus ziehen.

Beste Grüße

Lutz

 

 

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vor 4 Stunden schrieb RainerS:

Um was geht es? Mit einem Polizisten über den Sinn von 30 Grad Neigungswinkel des Kennzeichens zu streiten?

 

 

Also hier in Schland wenn sie mich bei einer Verkehrskontrolle so etwas beschuldigen würden, wäre das einer der wenigen Tatbestände wo ich als Beschuldigter ein ganz klein wenig redseliger würde, wenn ich zum Eindruck gelangte es würde was bringen. Sie nennen es Kennzeichenmissbrauch, und das ist eine gar nicht mal so kleine Straftat. 

Beste Grüße

Lutz

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Ich weiß, hab vor kurzem ein Video diesbezüglich gesehen. Das scheint eins der teuersten Veränderungen zu sein.

ich wollte sagen, dass der Polizist erstmal Recht hat, ob man es will oder nicht. Streiten hilft also nicht. Da hat man an Ort immer den Kürzeren, selbst Cuba ?. Man hat also nur mit Respekt und Freundlichkeit ne Chance.

Ob ich das gut finde, ist was anderes. Wurde gestern herausgewunken. Hab nett gegrüßt und hab einfach nicht angehalten. Und ich weiß, das geht bei euch nicht. Aber dass die Polizei mit der Honda Dream hinterherkommt ist eher unwahrscheinlich.

 

bearbeitet von RainerS
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Nicht ganz OT: Im Punkt "Kenneichmissbrauch" hat die Rennleitung einen gewissen Ermessensspielraum, freundlich und respektvoll könnte man versuchen denen glaubhaft zu versichern, dass das Kennzeichen nicht so steht, um bewusst und gewollt die Lesbarkeit zu beeinträchtigen.

Ob sie darauf eingehen hängt natürlich von den Randbedingungen ab.

Beste Grüße

Lutz

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Also, ich würde als Angehöriger dieser Zunft mal meine Meinung dazu abgeben wollen. Dabei sei gesagt, dass ich zu keiner Gruppe gehöre die sich hauptsächlich mit solchen Verkehrsgeschichten befasst.

Um gleich mal auf den Wheelie einzugehen: Der ist zwar grundsätzlich nicht bußgeldbewährt, tritt aber eine Gefährdung ein, die eben dadurch verursacht wurde, sieht es schon wieder anders aus. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn der Wheelie an sich schon ne VOWi wäre. Aber das ist ja nicht meine Entscheidung.

Es gibt bei uns sicher verschiedenste Charaktere, aber für mich gibt es keinen Grund auf die Einen so und auf die Anderen so zu reagieren. Freundlichkeit hat noch nie geschadet. Weder auf der einen, noch auf der anderen Seite. Gerätst du an einen Kollegen der sein Ding durchziehen will, macht er das so oder so und zeigt an, was er findet. Bei Höflichkeit wird die Kontrolle halt für beide Seiten angenehmer und die Wahrscheinlichkeit, dass der Kollege nicht gaaanz haargenau hinschaut, dürfte steigen.

Ich selber habe nur selten dienstlich mit Motorradfahrern zu tun, aber bei nem deutlich zu lauten Auspuff oder einem viel zu steilen Kennzeichen schaue auch ich genauer hin. Ich halte auch nichts von diesen ganzen Beschneidungen durch die EU mit dem Euro 4 und Euro 5 Blödsinn, aber wenn das Mopped schon belästigend laut ist, habe ich auch kein Verständnis mehr, weil darunter andere Motorradfahrer z.B. im Rahmen von Streckensperrungen leiden.

Ich weiß auch, dass es Kollegen gibt die Oberlehrerhaft rüberkommen. Das gefällt mir grundsätzlich auch überhaupt nicht, aber es gibt halt auch Verkehrsteilnehmer die ihre Fehler und evtl. Konsequenzen daraus nicht einsehen wollen. Da helfen halt nur ganz klare Worte, erhöhte Bußgelder oder wenns ganz blöd läuft ein Unfall als Folge z.B. eines Wheelies.

 

 

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Gast CubaLibreee

Ironie an

wer hat den Sheriff hier frei geschalten??? Jetzt werden ein paar mit Schnappatmung ihre letzten 498 Beiträge editieren müssen! :D

Ironie OFF

Ich finde es schön mal die andere Seite zu hören. Ich kann eure  Seite durchaus verstehen. Ich glaube ihr habt sehr viel mit Arschlöchern zu tun und da hilft nur ein sehr sehr dickes Fell!

@Rainer zu dem hier noch:

Zitat

Da hat man an Ort immer den Kürzeren, selbst Cuba ?.

Hört auf mit dem Mist, nicht das mir eure Frauen demnächst heimlich PN´s schreiben...:P

bearbeitet von CubaLibreee
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vor 8 Minuten schrieb CubaLibreee:

Ironie an

wer hat den Sheriff hier frei geschalten??? Jetzt werden ein paar mit Schnappatmung ihre letzten 498 Beiträge editieren müssen! :D

Ironie OFF

 

Ich hab mir hier mittels Bundestrojaner Zutritt verschafft ?

bearbeitet von Tahoe
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genau wie es bei den Bauarbeitern, Professoren, Programmierern usw...tendenziell einen gewissen Menschenschlag gibt, gibt es auch in der Berufsgruppe der Polizisten tendenziell einen gewissen Menschenschlag.

Leider habe ich vielfache "Meist mit den jüngeren Kollegen" die Erfahrung gemacht das sie von ober herab, besserwisserisch und mass regelnd daher kommen.
Um auch hier beim Wheelie zu bleiben, meinen die meisten Gesetzeshüter das es verboten und oder einem gefährlichen Eingriff in dem Strassenverkehr gleich kommt.
Und so treten sie in der Regel auf als ob man gerade jemanden zusammengeschlagen hätte....Bestimmend, autoritär, massregelnd, besserwisserisch und überheblich.


Witzigerweise stimmt das gerade beim Wheelie NICHT.
Das Amtsgericht Lübeck hat sogar einen Wheeliel der einen Unfall nach sich zog nicht strafbewertet weil es sich auf eine Begründung des Bundesgerichtshofes bezieht.
Zitiervorschlag:...BGH, Urteil vom 20.Febr. 2003-4 StR 228/02 - , BGHSt 48. 233-239

Mit anderen Worten...wenn der Sheriff glaubt das etwas ganz schlimmes passiert ist, behandelt er dich auch als schlimmen Buben "Auch wenn die Rechtslage die durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde, eine ganz andere ist".

Im großen ganzen ist es natürlich eine bessere Idee nicht auf irgendwelche Vorhaltungen zu reagieren. Und in der Regel gelingt mir das auch.
Nur wenn es etwas zu massiv ist und es länger dauert als 3-5 Minuten, dann muss ich einfach zurück feuern....Scheiß egal ob das klug ist oder nicht.

Ich kann so einfach besser atmen :-)

bearbeitet von Super-Moto
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Das Urteil kenne ich nicht und ich will mich auch gar nicht damit auseinandersetzen weil ich Feierabend habe ?

Ich nehme mal an, es geht da um den "Gefährlichen Eingriff" etc.

Seit ein paar Jahren gibt es im Bußgeldkatalog den Tatbestand 101500 der genau dafür geschaffen wurde. Es ist aber weiterhin keine Straftat a la dem "Gefährlichen Eingriff" sondern  nur eine Ordnungswidrigkeit. Natürlich nur solange niemand verletzt wird. Würde das passieren, würde ich auch so auftreten als hättest du wen zusammen geschlagen. Mit Recht wie ich finde.

 

 

bearbeitet von Tahoe
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vor 5 Minuten schrieb Tahoe:

Seit ein paar Jahren gibt es im Bußgeldkatalog den Tatbestand 101500 der genau dafür geschaffen wurde.

Dieser TB ist aber nur dann erfüllt, wenn jemand gefährdet wurde. 

Sicher nicht ganz einfach, das zu beweisen. 
Ich meine, hier spricht sicher niemand davon, auf einem Rad über den Zebrastreifen vor der nächsten Grundschule zu brettern.
 

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Ja klar, das weiß ich. Hab ich ja weiter oben geschrieben.

Das braucht es ja auch nicht. Da muss nur jemand mal stark bremsen müssen und das reicht dann schon für den Tatbestand.

Das reine Wheelen ist nicht ausreichend.

bearbeitet von Tahoe
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vor 1 Minute schrieb Tahoe:

Das braucht es ja auch nicht. Da muss nur jemand mal stark bremsen müssen und das reicht dann schon für den Tatbestand.

Aber das ist meiner Meinung nach dann ja auch richtig so.
Die eigene Freiheit endet halt dort, wo sie die eines anderen einschränkt. 
Sollte sie zumindest. 

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vor 51 Minuten schrieb fözzi:

Aber das ist meiner Meinung nach dann ja auch richtig so.
Die eigene Freiheit endet halt dort, wo sie die eines anderen einschränkt. 
Sollte sie zumindest. 

Wann endet den die Freiheit des anderen ?.....Wenn ich zügig um die Kurve fahre "was ja eh die meisten von uns tun" und ich wegen irgendetwas abfliege und dabei andere in Mitleidenschaft ziehe ?
Also ist Motorrad fahren generell einschränkend für die Freiheit anderer...oder Auto fahren, oder Fahrrad fahren.

 

vor einer Stunde schrieb Tahoe:

Das Urteil kenne ich nicht und ich will mich auch gar nicht damit auseinandersetzen weil ich Feierabend habe ?

Ich nehme mal an, es geht da um den "Gefährlichen Eingriff" etc.

Seit ein paar Jahren gibt es im Bußgeldkatalog den Tatbestand 101500 der genau dafür geschaffen wurde. Es ist aber weiterhin keine Straftat a la dem "Gefährlichen Eingriff" sondern  nur eine Ordnungswidrigkeit. Natürlich nur solange niemand verletzt wird. Würde das passieren, würde ich auch so auftreten als hättest du wen zusammen geschlagen. Mit Recht wie ich finde.

 

 

Eben nicht....Laut dem Urteil ist bei einem Wheelie jemand verletzt worden. Das hätte aber auch bei z.B. Kurvenfahrten oder überbremsen oder sonstwas passieren können.
Somit ist der Wheelie selber nicht strafbewertend....Und all das beruft sich auch noch auf ein Urteil des BGH und ist somit abschließend.
Wie ich finde macht das auch Sinn da Motorrad fahren ja perse ein gewisses Risiko birgt und das ja auch nicht strafbewertet wird. Ansonsten müßten man das ganze noch weiter runterbrechen und Autofahren auch generell auch strafbewerten...

 

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Ich brauch' keinen Bundesgerichtshof, wenn ich mit dem Moped unterwegs bin.

Für mich gibt es 2 Arten von Wheelies: den Privaten und den Öffentlichen 

Unter privat verstehe ich das Hochziehen des Vorderrades nach einer guten Bergstrecke aus purer Freude und adrenalinbedingtem Übermut. Kurz hoch, ein Schrei unter dem Helm und gut ist es. Ich fahr aber meinen einzigen Berg sehr früh am Morgen oder kurz vor Dunkel, weil ich dann alleine auf der Strecke bin.

Der Öffentliche ist die Show, bei der man anderen zeigen will, wie cool man auf einem Reifen unterwegs ist. Dafür braucht es Publikum, also auch andere Verkehrsteilnehmer, die man gefährden kann.

Ist man alleine, sieht es auch kein Polizist, also gibt es auch kein Problem und der Bundesgerichtshof kann sich mit Sinnvollerem befassen. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht.

 

Und wie schon oft zuvor. Erst wenn man lange in einem Land lebt, in dem es keinen "Freund und Helfer" gibt, lernt man den Wert und den Sinn der deutschen Polizei kennen. Und ich hab früher auch anders über die Staatsmacht gedacht.

 

 

 

bearbeitet von RainerS
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2 hours ago, Super-Moto said:

Also ist Motorrad fahren generell einschränkend für die Freiheit anderer...oder Auto fahren, oder Fahrrad fahren.

Dafür hat man Verkehrsregeln entwickelt, dass dem eben nicht so ist und eigentlich funktioniert es ja ganz gut. Einschränkend wird es erst, wenn manche glauben, beweisen zu müssen, dass diese Regel Quatsch sind.

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Gast CubaLibreee

Ich kann mich gar nicht mehr erinnern wann ich das letzte mal kontrolliert wurde!?!

Und das unsere Freiheiten durch die Massen an Menschen in diesem Ländchen beschnitten sein muss ist halt leider so! Mir passt das auch nicht immer aber ich bekomm die Freiheit ab und an halt dann wo anders. In den Bergen z.b... Oder demnaechst auf nem Fahrradtrail. Da blitzt und kontrolliert naemlich niemand!!! 

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vor 8 Stunden schrieb Super-Moto:

Wann endet den die Freiheit des anderen ?.....Wenn ich zügig um die Kurve fahre "was ja eh die meisten von uns tun" und ich wegen irgendetwas abfliege und dabei andere in Mitleidenschaft ziehe ?
Also ist Motorrad fahren generell einschränkend für die Freiheit anderer...oder Auto fahren, oder Fahrrad fahren.

 

Eben nicht....Laut dem Urteil ist bei einem Wheelie jemand verletzt worden. Das hätte aber auch bei z.B. Kurvenfahrten oder überbremsen oder sonstwas passieren können.
Somit ist der Wheelie selber nicht strafbewertend....Und all das beruft sich auch noch auf ein Urteil des BGH und ist somit abschließend.
Wie ich finde macht das auch Sinn da Motorrad fahren ja perse ein gewisses Risiko birgt und das ja auch nicht strafbewertet wird. Ansonsten müßten man das ganze noch weiter runterbrechen und Autofahren auch generell auch strafbewerten...

 

Ich weiß nicht ob wir aneinander vorbei reden.

In dem Urteil wird lediglich verneint, dass der Wheelie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt. Und das behaupte ich ja auch nicht.

Die Konsequenzen aus dem gefährlichen Eingriff mit dem Unfall als Folge wären weitreichender als die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die oben genannte Verkehrsordnungswidrigkeit.

Seit 2013 gibt es diesen Tatbestand. Der Wheelie an sich ist weiterhin nicht strafbewertet, wohl aber die daraus resultierende Gefährdung. Im Übrigen das Gleiche, als wenn du viel zu schnell in eine Kurve fährst und dadurch wen gefährdest oder sogar schädigst.

 

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vor einer Stunde schrieb CubaLibreee:

...
In den Bergen z.b... Oder demnaechst auf nem Fahrradtrail. Da blitzt und kontrolliert naemlich niemand!!! 

Ich bin ja auch sehr viel in den Bergen.

Durch die immer größere Verbreitung von e-Bikes werden es von Jahr zu Jahr mehr MTB in den Bergen. 

Und da das Verhältnis zwischen Fußgängern" und "Radfahrern" mittlerweile vielfach schon nachhaltig gestört ist, 
rechne ich in nicht allzu ferner Zukunft auch hier mit sehr viel größerer Reglementierung. 
So von wegen "nur ausgewiesene Trails u./o. Wirtschaftswege". 
Vielleicht zuerst nur lokal und regional, irgendwann sicher auch pauschaler. 

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