tätowierter Posted February 12, 2024 Share Posted February 12, 2024 vor 3 Minuten schrieb Duc4Ever: Hat die Anlage eine EG-BE oder e-Prüfzeichen gilt nach EU-Recht das Prüfzeichen als alleiniger Legalitätsnachweis. Einem kontrollierenden Beamten steht es dann frei, das Prüfzeichen über die Genehmigungsbehörde entschlüsseln und prüfen zu lassen. DEKRA (Zitat von deren Homepage): Wenn man eine neue Zubehör-Auspuffanlage mit Straßenzulassung anschafft, hat diese normalerweise ein eingestanztes E-Prüfzeichen mit Nummer, also eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht. Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Anlage für das jeweilige Motorradmodell geprüft und zugelassen ist. Eine solche Anlage muss man weder eintragen lassen, noch braucht man die Unterlagen unterwegs mitzuführen. Danke für die Erläuterung! 🙏 ..Kann auch sein, dass ich das mit umgebauten Hebel (.. auf denen eine KBA-Nr. eingelasert ist) verwechsle, wo die Beamten immer auf Papierkram bestehen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Leo89 Posted February 12, 2024 Share Posted February 12, 2024 Ich habe heute Vormittag Kontakt zu SC aufgenommen und sie haben innerhalb einer Stunde geantwortet. Gegen Vorlage der Rechnung wird mir nun die Homologation zugeschickt, 1a Kundenservice!! 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthony Posted March 24, 2025 Share Posted March 24, 2025 Am 12.2.2024 um 11:23 schrieb Duc4Ever: [...]Eine solche Anlage muss man weder eintragen lassen, noch braucht man die Unterlagen unterwegs mitzuführen. Wollte am freitag zum TÜV und gleich ein paar Dinge eintragen lassen. Dann kann ich mir zumindest das mit der AGA ja sparen und auch die "Papiere" aus meiner Tasche entfernen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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