Jump to content

Tips zum Motorradverkauf


Anthony

Empfohlene Beiträge

Hallo,

um mir eine Hyper zu kaufen, muss ich mein altes Motorrad erstmal verkaufen. Potentielle Käufer sind schon vorhanden. Auf was sollte man besonders achten?

 

Ich möchte mein Motorrad ungern noch angemeldet verkaufen. Auch meine Zulassungsbehörde riet mir davon ab. Jedoch möchte sich der potentielle Käufer nur einmal den (weiten) Weg zu mir machen. Wie verhält man sich am besten? Vorher abmelden ist ungünstig, da der Käufer dann keine Probefahrt machen kann und ich mit einem abgemeldeten Motorrad dastehe, wenn der Kauf doch nicht zustande kommt. Man soll zwar eine Veräußerungsanzeige beim Kauf erstellen, welche dann zur Zulassungsstelle geschickt wird, aber dennoch gehen alle unmittelbaren Vergehen die der Käufer eventuell begeht erst einmal zu meinen Lasten, weil die Bearbeitung der Anzeige eine Weile dauert. Das meinte zumindest die Frau am Telefon. Alternativ könnte man die Maschine verkaufen und die Papiere+Kennzeichen zur Abmeldung behalten. Die Papiere könnte man dann nach der Abmeldung dem Käufer zuschicken. Wird ihm aber auch erstmal nicht passen.

 

Wie verhindert man bei der Probefahrt, dass der Käufer mit dem Motorrad abhaut oder Schindluder treibt? Reicht es, wenn er zur Sicherheit seinen Perso und ggf. Autoschlüssel bei mir hinterlegt? Irgendwelchen Unsinn wie Wheelies, Drehen bis in den Begrenzer etc. wird man ohnehin nicht verhindern können. Ein paar Parkplatzrunden werden ihm sicher nicht reichen.

 

Was passiert, wenn der Käufer bei der Probefahrt einen Unfall baut. Wie sichert man sich da im Vorfeld ab?

 

Danke schon mal für die Unterstützung.

bearbeitet von Anthony
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Anthony changed the title to Tips zum Motorradverkauf

Kaufbetrag wenn möglich in Bar als Pfand, sollte es sich um eine hohe Summe handeln muss man einen Betrag ausmachen.

Möglichkeit das Geld zu testen wenn man sich unsicher ist.

Sowas hier ausfüllen: Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug

Lass die Probefahrt nicht zu lang und weit ausfallen, es gibt genug "Probefahrttouristen".

Ausweis und Führerschein checken, gab schon genügend Fälle wo der Interessent keinen Führerschein für Motorräder hatte.

Niemals den Brief aus der Hand geben.

Kaufvertrag in zweifacher Ausführung.

Deine Versicherung informieren wenn du sicher sein willst.

Manche Leute lassen, sofern es möglich ist, die Maschine ohne Nummernschilder abholen.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe erst ein Fahrzeug in Hannover abgemeldet. Online ging das innerhalb von Minuten, Voraussetzung war nur ein Perso mit online Funktion. Könntest sie also nach der Probefahrt direkt abmelden. Glaube zu lange darf allerdings die Anmeldung nicht her sein. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 hours ago, Scroeder said:

Also ich habe erst ein Fahrzeug in Hannover abgemeldet. Online ging das innerhalb von Minuten, Voraussetzung war nur ein Perso mit online Funktion. Könntest sie also nach der Probefahrt direkt abmelden. Glaube zu lange darf allerdings die Anmeldung nicht her sein. 

Hessen auch. Mal auf die Zulassung teil 1 schauen und wenn da ein QR code drauf ist (ist ich auf dem Bundeslandsiegel), dann geht es online.

theoretisch konntest du sie sogar am Tag/Moment des Kaufes abmelden und er nimmt sie gleich mit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In meinen Fällen lief das so:

Nach unterzeichnen des Kaufvertrags, gab es alle Papiere an den neue Käufer und sämtliches Zeug wurde im Kaufvertrag eingepflegt. Die Schilder blieben montiert, damit das Fahrzeug bewegt und überführt werden konnte. Mit den Schildern wurde dann direkt zur nächsten Zulassungsstelle gefahren und alles umgemeldet. Ggf. natürlich vorher nach Hause, falls die Öffnungszeiten dies nötig machen. Dies wurde auch so explizit im Kaufvertrag festhalten. Das Fahrzeug ist dann natürlich versichert, im Fall eines Unfalls wird das aber nicht zu Verkäufers "Lasten" gelegt. So haben mir das meine Versicherungsmenschen mitgeteilt. Die letzten 5 Mal klappte dies einwandfrei.

Und ein bischen auf das Innere Bauchgefühl verlassen, hilft auch sehr.

Ansonsten kannte ich auch schon Fälle, bei denen bei der Probefahrt der Verkäufer einfach mitgefahren ist.

bearbeitet von mabou950
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei meinem letzten verkauf durfte der Käufer mal ne Proberunde fahren (Formular für Probefahrten ausgefüllt und Autoschlüssel da gelassen). Er hat sofort Bar bezahlt und die Maschine in den Lieferwagen gestellt. Das Kennzeichen habe ich drangelassen und ihm die Papiere mitgegeben, er hat diese dann am nächsten Tag selber ausgelöst bzw. Umschreiben lassen. Kaufvertrag doppelt ausgestellt (mit Kaufdatum und Kaufzeit —> falls er doch mit meinen Kfz-zeichen mist gebaut hätte). Alles verlief Problemfrei, dennoch gut aufs Bauchgefühl zu hören 😉

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also der Käufer kommt mit einem Transporter, auf den er die Maschine auflädt. Daher ist er nicht auf die Kennzeichen angewiesen und ich kann diese erstmal behalten und in Ruhe abmelden.

Direkt zur Zulassungsstelle fahren wird auch nichts werden, da die Übergabe entweder am Wochenende oder mal abends stattfinden wird. Seit Corona kommt man bei uns auch nur noch nach vorheriger Terminabsprache rein.

Das Probefahrtformular habe ich mir schon runtergeladen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sers,

natürlich kann das Motorrad/Auto angemeldet mit Schilder übergeben werden. Wird im Gegenzug das Geld entgegengenommen, ist der Kaufvertrag abgeschlossen. In den KV reinschreiben, dass das Fahrzeug angemeldet übergeben wird. Nun ist K in der Pflicht, das FZ binnen einer Woche umzumelden. Alles in dieser Zeit an Unglück Geschehene geht zu Lasten des K. Der VK meldet seiner Versicherung den Verkauf und mailt den KV an die Zulassungstelle und seiner bisherigen Versicherung, womit diese dann endet. Ende.. 

  • Like 2
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb Rstm:

natürlich kann das Motorrad/Auto angemeldet mit Schilder übergeben werden. Wird im Gegenzug das Geld entgegengenommen, ist der Kaufvertrag abgeschlossen.

Bisher habe ich es auch immer so gehandhabt.

Einmal hat es leider eine Menge Ärger gegeben. Folgendes ist passiert:

Ich wollte meinen ziemlich alten 5-er BMW loswerden und inserierte ihn für ein paar 100 € in einem Internet-Verkaufsportal. Kurz nachdem das Inserat online ging, klingelte mein Telefon und ein Interessent wollte sich das Auto gleich mal anschauen und Probefahren. Gesagt, getan, der Mann wollte das Auto kaufen und am nächsten Tag abholen. Als Beweis, dass er es ernst meint, ließ er mir seinen türkischen Ausweis bis zur Abholung da. Auf dem Ausweis war natürlich keine deutsche Adresse eingetragen, daher schrieb er mir seine angebliche Anschrift auf einen Zettel. Er hätte sich noch nicht umgemeldet, war seine Begründung. Im Nachhinein zeigte sich, dass die Angaben falsch waren.

An dem Abend machte ich den Kaufvertrag fertig mit dem Passus, dass der PKW innerhalb einer Woche um- oder abzumelden ist. Sicherheitshalber legte ich den Ausweis mal auf meinen Scanner. Ich hatte irgendwie schon ein ungutes Gefühl.

Am nächsten Tag kam dann ein anderer Mann mit dem Geld. Er sei der Bruder des Käufers und hole den Wagen nur für ihn ab. Der Kaufvertrag wurde unterschrieben und Geld, Kfz-Papiere und Schlüssel wechselten den Besitzer.

Der Ärger begann dann zwei Wochen später. Es trudelten regelmäßig Bußgeldbescheide bei mir ein. Der Käufer hatte den BMW nämlich nicht abgemeldet und ist stattdessen damit wie die wilde Sau durch die Gegend gefahren und hatte geparkt, wo es ihm passte. Die Tickets für zu schnelles Fahren und falsch parken landeten ja alle bei mir.

Gegen jeden Bußgeldbescheid habe ich Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich das Auto verkauft hätte. Eine Kopie des Kaufvertrags und des Ausweises habe ich beigefügt. Ich musste zwar kein einziges Bußgeld bezahlen, jeder Einspruch hat aber Zeit und Nerven gekostet.

Nach einem viertel Jahr schrieb mir dann die Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, da der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Nachhinein habe ich mich natürlich gefragt, was ich falsch gemacht habe. Der ADAC empfiehlt, dass man sich bei Käufern, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, die Aufenthaltsgenehmigung zeigen lassen soll! Ich schätze mal, wenn man das macht, kommt der Verkauf im günstigsten Fall nicht zu Stande und im ungünstigsten Fall gibt’s obendrauf noch eine in die Fresse.

Und falls der Käufer einen gefälschten oder geklauten Personalausweis vorlegt, hat man gar keine Chance, diesen Ärger zu vermeiden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb HAL-9000:

Der Ärger begann dann zwei Wochen später. Es trudelten regelmäßig Bußgeldbescheide bei mir ein. Der Käufer hatte den BMW nämlich nicht abgemeldet und ist stattdessen damit wie die wilde Sau durch die Gegend gefahren und hatte geparkt, wo es ihm passte. Die Tickets für zu schnelles Fahren und falsch parken landeten ja alle bei mir.

Genau das meinte die Frau von der Zulassungsstelle zu mir. Auch wenn man alles richtig macht (Kaufvertrag, Veräußerungsanzeige) bekommt man dennoch erstmal den alles zugeschickt, sofern der Käufer Mist bauen sollte. Man ist zwar rechtlich aus der Sache raus, muss sich aber dennoch erstmal mit der Bürokratie rumärgern.

Aber je nach dem was der Kerl morgen für einen Eindruck macht, werde ich ihm wohl doch die Papiere und das Kennzeichen mitgeben. Habe irgendwie keine Lust darauf, einen Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren, dort hinzufahren (und dafür Urlaub nehmen zu müssen), die ganze Abmeldung zu bezahlen und mich dann noch um den sicheren Versand der Papiere zu kümmern. Zumal man bei uns echt Glück haben muss, dort jemanden ans Telefon zu bekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja, das ist alles ärgerlich und nervt und eine hundertprozentige ärgervermeidung lässt sich eh nicht vermeiden (falscher perso, falsche adresse, falschgeld..). Aber: den ganzen ärger kann man von vornherein durch direkte bekanntgabe des verkaufs an die zulassungsstelle und seiner versicherung vermeiden, man ist weder halter noch eigentümer und wird höchsten angerufen zwecks personenbeschreibung.. kaufen und verkaufen bleibt letztendlich immer eine vertrauenssache, scharlatane gibbet es, seit es die ersten menschen gibt. viel erfolg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb Rstm:

ja, das ist alles ärgerlich und nervt und eine hundertprozentige ärgervermeidung lässt sich eh nicht vermeiden (falscher perso, falsche adresse, falschgeld..). Aber: den ganzen ärger kann man von vornherein durch direkte bekanntgabe des verkaufs an die zulassungsstelle...

Laut meiner Zulassungstante braucht sowas immer eine gewisse Bearbeitungszeit (ca. 1 Woche bei uns). Alles was in dieser Zeit passiert, bekommt man erstmal nach Hause geschickt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb Rstm:

den ganzen ärger kann man von vornherein durch direkte bekanntgabe des verkaufs an die zulassungsstelle und seiner versicherung vermeiden, man ist weder halter noch eigentümer und wird höchsten angerufen zwecks personenbeschreibung

Nein, obwohl Zulassungsstelle und Versicherung von dem Verkauf informiert wurden, ist man immer noch der letzte eingetragene Halter des Kfz. Bei einem Bußgeldbescheid hat man nur die Wahl zwischen "Bußgeld bezahlen" oder "Unschuld beweisen". Einen Anruf zwecks Personenbeschreibung habe ich nie erhalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...