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Fussrastenanlage AEM - wer hat noch nicht, wer will?


DAMICA
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Guten Morgen liebe Community

Seit längerem bin ich in Kontakt mit AEM als auch mit dem offiziellen Vertriebspartner von AEM in der Schweiz.

Nun gibt es die komplett aus Alu gefräste Fussrastenanlage zum "Sonderpreis" mit Beiblatt für die CH. Könnte bei mir / über mich bestellt werden oder ich würde euch weiterleiten.

Diverse Farbkombinationen sind möglich, bei mir sieht das Ganze so aus (Bilder im Anhang).

Meldet euch bei Interesse (sicherlich vorwiegend für die schweizer Hyperfahrer interessant) bei mir. Danke!

Grüsse, Dario

 

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  • 1 month later...
vor 4 Stunden schrieb Anthony:

Hatte mal meinen TÜVer darauf angesprochen. Der würde mir das Teil auch ohne Gutachten eintragen. Die Teile von CNC und DBK bekommt man vom Hänlder ja auch meist problemlos eingetragen.

Mich würde noch interessieren

 

Seit 20.6.25 müssen auch Teilegutachten eingetragen werden.

Eintragung ohne Teilegutachten oder ABE?

Wenn kein Teilegutachten, keine ABE und auch keine TTG (neu heißt das Teiletypengenehmigung, wird nur noch vom KBA ausgestellt, KBA-Nr. ist jetzt 6-stellig) für ein Teil existiert, muss eine Einzelabnahme nach § 19(2) i.V.m. § 21 StVZO durchgeführt werden. Das gleicht praktisch einer Vollabnahme – und ist relativ aufwendig und teuer.

Also kannst so vergessen. Von mir wollten sie ein 2. Rastenanlage haben, die sie zerstören müssten um die Festigkeitsprüfung machen zu können.

Da das heute alles Online protokolliert werden muß, hängt sich kein Prüfer mehr aus dem Fenster.

Drum habe ich D aufgegeben, in Portugal, Spanien und Frankreich bin ich kontrolliert worden und das Einzige was die sehen wollten, war der Führerschein und die Frage ob es mein Motorrad sei oder gemietet. That's it.

  • Like 1
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Im Allgemeinen hast du recht aber in meinem speziellen Fall irrst du dich. Mein Prüfer würde mir das auch ohne ABE und ohne Teilegutachten eintragen. Hatte ihm gegenüber explizit erwähnt, dass das Zeug aus Italien kommt und keinerlei Papiere hat. Allerdings macht er sowas auch nur für sehr wenige, handverlesene Leute. Ich habe das Glück, dazu zu gehören. Zumindest in Sachen TÜV und Eintragungen ist mein Leben sehr entspannt.

Edited by Anthony
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Gerade eben schrieb Anthony:

Im Allgemeinen hast du recht aber in meinem speziellen Fall irrst du dich. Mein Prüfer trägt mir das auch ohne ABE und ohne Teilegutachten ein. Allerdings macht er das nur für sehr wenige Leute. Ich habe das Glück, dazu zu gehören.

Schön für dich. Ihn kann es dümmer treffen und das scheint ihm nicht klar zu sein, dass er dadurch heute seinen Job riskiert.

Wenn ich so rumfahre ist das ja meine Entscheidung, aber eine weitere Person damit zu beauftragen, ist für mich schon ....

Wenn ein TÜV-Prüfer eine Eintragung „aus Gefälligkeit“ vornimmt, also ohne sachlich korrekte technische Prüfung oder gegen die gesetzlichen Vorgaben – dann ist das rechtswidrig und potenziell strafbar. Es kann sowohl disziplinarische als auch strafrechtliche Konsequenzen haben – für den Prüfer und ggf. auch für den Auftraggeber.


⚠️ Was bedeutet „Eintragung aus Gefälligkeit“?

Das meint z. B.:

  • Eintragung eines Teils ohne ausreichendes Gutachten oder Prüfung

  • Eintragung, obwohl das Teil technisch nicht zulässig oder nicht kompatibel ist

  • „Freundschaftsdienst“ – z. B. weil man sich kennt oder "einen Gefallen tun" will


🚨 Rechtliche Folgen

🔹 Für den TÜV-Prüfer

  • Verstoß gegen Dienstvorschriften / Akkreditierungsregeln

  • Entzug der Prüferzulassung

  • Strafrechtliche Relevanz:

    • Urkundenfälschung (§ 267 StGB), da Prüfberichte als öffentliche Urkunden gelten

    • Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)

    • Bestechlichkeit (§ 332 StGB), falls Gegenleistung erfolgt ist

  • Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist in der Regel rechtlich zulässig

🔹 Für den Halter / Auftraggeber

  • Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

  • Ordnungswidrigkeiten / Bußgelder (§ 19(2) StVZO)

  • Möglicher Versicherungsverlust bei Unfall

  • Strafrechtliche Beihilfe möglich – je nach Vorsatz und Beteiligung


📄 Beispiel aus der Praxis (fiktiv, aber realistisch)

Ein Prüfer trägt bei einem Bekannten Tieferlegungsfedern ein – ohne Prüfung, ohne passende Unterlagen.
Bei einer Verkehrskontrolle fällt der Fehler auf.
Folge:

  • Fahrzeug wird stillgelegt

  • TÜV-Prüfer verliert seine Prüferzulassung

  • Arbeitgeber (z. B. TÜV Süd) kündigt fristlos

  • Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Urkundenfälschung

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Ich weiß, streng rechtlich hast du sicher recht, aber für jemand dessen Bitubo Federbein keine ABE für seine Hypermotard vom Typ 1B hat, und der damit streng rechtlich auch ohne Betriebserlaubnis rumfährt, hätte ich jetzt so eine "Fingerzeigantwort" nicht erwartet 🤔 Ich weiß, grundlegend existiert für das Federbein eine ABE für Typ BB, und 1B unterscheidet sich davon nicht wirklich, aber streng rechtlich ist es eben fahren ohne ABE.

Ich kenne allein schon 3 Ducatihändler bzw. Shops (z.B. Italobike-Performance), welche dir die Fußrastenanlage per Einzelabnahme eintragen, wenn du sie dort kaufst und einbauen lässt. Keine selber persönlich einen, der sie so letztes Jahr eingetragen bekommen hat.

Ich denke mein TÜV Prüfer ist lange genug im Geschäft und schlau genug um zu wissen, worauf er sich einlassen würde 🤔

Edited by Anthony
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Naja, hat ja nichts mit Fingerzeig-Antwort zu tun, sondern ist ja nur ein darlegen der Fakten und deren Folgen, sowohl für den Prüfer, als auch für dich. Wenn ne Eintragung nicht 100% passt ist sie nicht mal das Papier wert auf dem sie gedruckt wurde. Wie Lothar schon sagte, ist mittlerweile mit ner Einzelabnahme ein ziemlicher Aufwand, vor allem was die Dokumentation und Protokollierung angeht. Habs selbst erst vor 4 Wochen hinter mich gebracht am Auto. Fahrwerk (mit ABE und Gutachten), Distanzscheiben hinten (mit ABE und Gutachten), Reifen (identischer Abrollumfang wie original), Felgen (ohne Papiere da Original verbaute Felgen ab Werk, aber von nem anderen Fahrzeug). Wurde bis ins allerletzte Detail geprüft, sogar die Distanzscheiben wurden demontiert und mit dem Messschieber nachgemessen und mit 100 Fotos dokumentiert. Alles in allem 40min alles geprüft, verglichen, Fotos gemacht, usw., anschließend über 2h lang alles akribisch dokumentiert, in zig Datenbanken eingetragen usw...
Auf meine Frage seit wann das so aufwendig ist, meinte er dass man / er sich da mittlerweile keinen Fehler mehr erlauben darf, sonst könne er den Mantel an den Stuhl hängen. "Mal schnell" was eintragen ohne Papiere oder ein Auge zudrücken kann sich keiner mehr erlauben. Im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls geht die Kiste an nen Gutachter, und wird da aufs letzte Detail geprüft, und wehe es passt nicht alles zu 100%... Er meinte es ist nicht verwunderlich dass mittlerweile kaum mehr einer Einzelabnahmen macht, weil keiner mehr den Kopf hinhalten will...

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vor 18 Stunden schrieb Anthony:

Ich weiß, streng rechtlich hast du sicher recht, aber für jemand dessen Bitubo Federbein keine ABE für seine Hypermotard vom Typ 1B hat, und der damit streng rechtlich auch ohne Betriebserlaubnis rumfährt, hätte ich jetzt so eine "Fingerzeigantwort" nicht erwartet 🤔 Ich weiß, grundlegend existiert für das Federbein eine ABE für Typ BB, und 1B unterscheidet sich davon nicht wirklich, aber streng rechtlich ist es eben fahren ohne ABE.

Ich kenne allein schon 3 Ducatihändler bzw. Shops (z.B. Italobike-Performance), welche dir die Fußrastenanlage per Einzelabnahme eintragen, wenn du sie dort kaufst und einbauen lässt. Keine selber persönlich einen, der sie so letztes Jahr eingetragen bekommen hat.

Ich denke mein TÜV Prüfer ist lange genug im Geschäft und schlau genug um zu wissen, worauf er sich einlassen würde 🤔

Wie @DocPoloschon geschrieben hat sind die Folgen, zwischen dem was ich mache, oder einer illegalen Eintragung doch nicht vergleichbar.

Mir ist vollkommen bewusst, dass mein Bike in D keine Betriebserlaubnis hat, darum bin ich in D dieser Jahr keine 50km gefahren und habe es auch nicht vor. Die Konsequenz wären eine Strafe (monetär) und Punkte -ok.

In einem Fall der "Eintragung aus Gefälligkeit" geht es doch um viel mehr, hier gehe ich das Risiko ein, dass derjenige, wenn's dumm läuft, eventuell seinen Job/Existenz verliert und ein Strafverfahren am Hals hat. Und da frage ich mich halt, ist es das Wert?

Natürlich - ist jeder seines Glückes Schmied und muss dann auch mit den Konsquenzen leben.

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Aber jetzt für mich zu einem technischen Problem der AEM Anlage:

Wenn du die Höhe der Rasten verstellst, verstellst du gleichzeitig die Raste auch in der Längsposition, da die Raste eine Kreisbewegung macht. Die einzige Möglichkeit den Abstand zum Hebel zu korrigieren ist ebenfalls eine (erhblich kleinere) Kreisbewegung des Pins.

Die Mimik der Raste wird mit der Schwingenachse verschraubt (so sieht es für mich aus, habe noch keine ich Echt zu Gesicht bekommen). Bei der Ducabike soll man ja die originale Aluschraube mit den 55Nm wieder verwenden. Bekanntlich funktioniert das ja nicht, da sich die Schingenachse bewegt, sollte sie zumindest. (Gibt ja hier irgendwo ein thread wo ich das beschrieben habe).

AEM schraubt aber das ganze Gedönse an der Schwingenachse fest, da wäre meine Frage wie das technisch entkoppelt sein soll?

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