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Reifen / Mischbereifung / Zulassung / TÜV, Dekra, GTÜ,....


Gast

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Da ich mich momentan damit auseinandersetze, was zulässig ist und was nicht, möchte ich Euch die Rückmeldung des ADAC mitteilen.

Die meisten Foren und Reifenhändler haben da übrigens eigene Meinungen

Soweit der ADAC:

Sie finden Informationen zu dem Thema Reifenfreigaben unter folgendem Link: https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf


Diese Information ist nicht ganz auf dem neuesten Stand. Ich werde die aktuellen Korrekturen möglichst bald vornehmen.

Alles entscheidend ist die Frage: Sieht der Hersteller für das Motorrad eine Reifenfabrikatsbindung vor? Dies können Sie an den Eintragungen in dem Bemerkungsfeld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I ablesen. Außerdem sollten Sie im CoC zu Ihrem Motorrad nachsehen: unter den Punkten 32 und 50 bzw. 51. Wenn Sie in diesen beiden Dokumenten keine Hinweis auf eine Reifenbindung finden, sollte Sie in der Bedienungsanleitung nachschauen, welche Empfehlungen und Vorgaben der Hersteller macht. Aus Gründen der Produkthaftung sollten diese Empfehlungen/Vorgaben beachte werden, auch wenn die Bedienungsanleitungen gemeinhin nicht als amtliches Dokument gelten.

Die neuesten Regelungen (siehe hierzu auch oben erwähntes Dokument, oder auch: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html) sehen vor, dass bei Reifen, die nach 2019 gefertigt wurden, die Reifenbindung bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung wegfallen. Dies impliziert nach mehrheitlicher Expertenmeinung auch die Möglichkeit, auf Vorder- und Hinterrad Reifen unterschiedlicher Hersteller zu verwenden.

Ob dies von den Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ,.....) so anerkannt wird, ist derzeit nicht klar. Für den Fall, dass Sie mit einem Motorrad bei der Hauptuntersuchung vorfahren, auf dessen Vorderrad eine andere Reifenmarke montiert ist als auf dem Hinterrad, sollten Sie unbedingt das ausgedruckte Dokument des Verkehrsministeriums (Link in der Klammer) vorlegen, wenn diese Reifenkombination seitens des Prüfingenieurs (PI) beanstandet wird. Der PI wird möglicherweise die Betriebserlaubnis des Motorrads für erloschen erklären. Gegen diese Entscheidung kann auf Grundlage der Ausführungen des Verkehrsministeriums Einspruch eingelegt werden. Hierzu wäre kompetenter juristischer Beistand einzuholen.

Sollten Sie sich diesen Stress nicht antun wollen, sollten Sie sich von dem Leiter der Prüfstelle, bei der Sie die HU durchführen lassen wollen, verbindlich (schriftlich per Mail, Angaben aller Fahrzeugdaten!) erklären lassen, ob bei dem Motorrad unterschiedliche Reifenmarken möglich sind. Bitte beachten Sie immer: Das Herstellungsdatum beider Reifen ist entscheidend. Bei Reifen, die vor 2020 gefertigt wurden, gilt noch die alte Regelung. Hier sollten Sie sich an den Reifenfreigaben und Unbedenklichkeitserklärungen der Reifen- und Fahrzeughersteller orientieren. Die alte Regelunge war klar und deutlich. Besonders kompliziert wird es natürlich, wenn einer der Reifen vor 2020, der andere nach 2019 gefertigt wurde. Deswegen sollten Sie schauen, möglichst bald noch einen Reifen aus 2019 zu beschaffen, wenn Sie die Anwendung der alten Regelungen bevorzugen.

Eine Stelle, an die Sie Ihre Fragen auch richten können ist folgende:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Fax: 030 / 2008 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de <mailto:buergerinfo@bmvi.bund.de>
Internet: www.bmvi.de <http://www.bmvi.de>

Das Verkehrsministerium hat die Neuregelung geschaffen und veröffentlich. Insofern muss diese Institution verbindlich Auskunft geben (können). Wenn die Frage präzise gestellt und positiv (Reifen verschiedener Marken sind in Ihrem Fall zulässig) beantwortet ist, können Sie diese Antwort auch bei der HU vorlegen. Allerdings dauern die Beantwortung seitens des BMVI vielfach recht lange. Deswegen hat dieser Hinweis eher akademische Bedeutung.

Wir hoffen, diese Information hilft Ihnen weiter. Wir sind gerade damit befasst, Licht in das Dunkel dieses komplexen Themas zu bringen. Dabei fehlen uns leider Informationen darüber, wie dieses Thema derzeit in der HU-Praxis gehandhabt wird.

Aus technischer Sicht raten wir davon ab, Reifen unterschiedlicher Marken auf einem Motorrad einzusetzen.

 

bearbeitet von Gast
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vor 8 Minuten schrieb Hyper_950:

Die neuesten Regelungen (siehe hierzu auch oben erwähntes Dokument, oder auch: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html) sehen vor, dass bei Reifen, die nach 2019 gefertigt wurden, die Reifenbindung bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung wegfallen. Dies impliziert nach mehrheitlicher Expertenmeinung auch die Möglichkeit, auf Vorder- und Hinterrad Reifen unterschiedlicher Hersteller zu verwenden.

 

Nur meine 2 Pfennige: Das hat der Bodo von Mopedreifen.de auch schon hingewiesen. Auch natürlich darauf, dass dies eine sehr gefährliche Eseligkeit ist! Auch daran kann man m.E. auch sehr "schön" sehen, dass es den politischen Vorturnern gar nicht um Sicherheit geht, sondern nur darum, ihren Amigos bei den technischen Prüfstellen Knete zu zu schanzen. :(

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vor 6 Stunden schrieb Mechanist:

Nur meine 2 Pfennige: Das hat der Bodo von Mopedreifen.de auch schon hingewiesen. Auch natürlich darauf, dass dies eine sehr gefährliche Eseligkeit ist! Auch daran kann man m.E. auch sehr "schön" sehen, dass es den politischen Vorturnern gar nicht um Sicherheit geht, sondern nur darum, ihren Amigos bei den technischen Prüfstellen Knete zu zu schanzen. :(

deinen einwand verstehe ich nicht.

ich bin erfreut selber entscheiden zu dürfen welche reifen ich vorne oder hinten aufziehe - sofern die parameter stimmen.

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vor 9 Minuten schrieb me2:

deinen einwand verstehe ich nicht.

ich bin erfreut selber entscheiden zu dürfen welche reifen ich vorne oder hinten aufziehe - sofern die parameter stimmen.

Darfst Du ja auch, die Frage ist nur ob es sinnvoll und sicher ist? Die ganzen teuren Fahrversuche der Reifen- Hersteller haben den Grund zu garantieren das Reifen und manchmal auch Reifenpaarungen von verschiedenen Modellen, auf den jeweiligen Böcken funktionieren.  Aber wer möchte darf natürlich auch von einen TK80 vorne und hinten einen SuperCorsa drauf machen, aber er möge doch bitte keinen Unschuldigen verletzen wenn es ihn zerreißt.

bearbeitet von Mechanist
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vor 3 Minuten schrieb Mechanist:

Darfst Du ja auch, die Frage ist nur ob es sinnvoll und sicher ist? Die ganzen teuren Fahrversuche der Reifen- Hersteller haben den Grund zu garantieren das Reifen und manchmal auch Reifenpaarungen von verschiedenen Modellen, auf den jeweiligen Böcken funktionieren.  Aber wer möchte darf natürlich auch von einen TK80 vorne und hinten einen SuperCorsa drauf machen, aber er möge doch bitte keinen Unschuldigen verletzen wenn es ihn zerreißt.

naja - die ganzen fahrversuche der hersteller hatten vor allem den grund sich abzusichern vor der bisherigen gesetzgebung.

als moppedfahrer lege ich mich selber ungerne aufs maul, bin mir also im klaren warum ich mir einen unpassenden reifen aufziehen lasse (urlaub, platt, möchte weiterfahren) - und bin natürlich vorsichtig.

 

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vor 1 Minute schrieb me2:

naja - die ganzen fahrversuche der hersteller hatten vor allem den grund sich abzusichern vor der bisherigen gesetzgebung.

als moppedfahrer lege ich mich selber ungerne aufs maul, bin mir also im klaren warum ich mir einen unpassenden reifen aufziehen lasse (urlaub, platt, möchte weiterfahren) - und bin natürlich vorsichtig.

 

Ich suche die links jetzt nicht schon wieder raus, aber es gibt gute Gründe, dass Du beim Mischbereifung auf der HYM rein formal nach StVO im grünen Bereich bist. Aber im zivilrechtlichen auf dünnem Eis. Was zum kotzen ist, ist aber leider so.

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vor 1 Minute schrieb Mechanist:

Ich suche die links jetzt nicht schon wieder raus, aber es gibt gute Gründe, dass Du beim Mischbereifung auf der HYM rein formal nach StVO im grünen Bereich bist. Aber im zivilrechtlichen auf dünnem Eis. Was zum kotzen ist, ist aber leider so.

gilt doch für alle mopeds ohne reifenbindung - und nochmal - etwas mehr eigenverantwortung.

den handfesten krempel warum hier zivilrechtlich die StVO schlägt - bitte gerne immer her damit.

 

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vor 2 Minuten schrieb me2:

gilt doch für alle mopeds ohne reifenbindung - und nochmal - etwas mehr eigenverantwortung.

den handfesten krempel warum hier zivilrechtlich die StVO schlägt - bitte gerne immer her damit.

 

Ne Zivilrecht schlägt nicht die StVo, es führt nur worst case dazu das man den schwarzen Peter hat und auf seinen Kosten, die hoch sein können, sitzen bleibt.

Beispiel: Die fährst TK80/SuperCorsa und verunglückst, denn winden sich die Hersteller aus der Produkthaftung, m.E.

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Verstehe ich das jetzt Richtig das wenn ich z.B. den CRA3 oder Metzeler M9 auf meine Hyper 950 aufziehe (für die es keine Reifenempfehlung gibt) die aber ein Herstellungsdatum von 2020 haben, ich im grünen Bereich bin, auch Zivilrechtlich? Ich blicke da nicht durch.

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  • 3 weeks later...

Rückmeldung von Bürgerservice, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Die Montage der Bereifung wird im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern (Fahrzeugen der Klasse L) gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers nicht behindert wird.

Die Prüfungen werden dabei nicht mit dem eigentlichen Reifen durchgeführt, sondern mit einer Hüllkurve, die die größtmöglichen Reifenabmessungen der jeweiligen Reifengröße repräsentiert; d.h. inkl. aller gemäß Typgenehmigung nach UN R-75 (Reifentypgenehmigung) zulässiger Toleranzen. Da Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse grundsätzlich eine größere dynamische Ausdehnung haben als Radialreifen ist in dieser Hüllkurve auch deren größter dynamischer Ausdehnungsfaktur zu berücksichtigen.

Daher ist bei unveränderten EU-typgenehmigten Krafträdern sichergestellt, dass alle nach der UN Regelung Nr. 75 typgenehmigten Reifen in der für das Kraftrad freigegebenen Größe mit den freigegebenen Parametern verwendet werden können.

Gemäß Anhang XV Nr. 2.1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 müssen an Fahrzeugen der Klasse L3e alle an ein und derselben Achse normalerweise montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein.

Gemäß der Regelung Nr. 75 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds bedeutet dabei der Begriff Reifentyp eine Kategorie von Luftreifen, die sich in folgenden wichtigen Merkmalen nicht voneinander unterscheiden:

- Hersteller
- Größenbezeichnung des Reifens,
- Verwendungsart (normal: Straßenreifen, spezial: Reifen für besondere Verwendung wie z. B. auf und abseits der Straße, M + S, Moped),
- Bauart (Diagonalstruktur, Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse ("bias belted"), Radialstruktur),
- Geschwindigkeitskategorie,
- Tragfähigkeitskennzahl,
- Reifenquerschnitt.


Die EU-Typgenehmigungsvorschriften schließen demnach nicht aus, dass an Fahrzeugen der Klasse L3e das vordere und das hintere Rad mit Reifen unterschiedlicher Hersteller ausgerüstet ist.

bearbeitet von Gast
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vor 30 Minuten schrieb Hyper_950:


Die EU-Typgenehmigungsvorschriften schließen demnach nicht aus, dass an Fahrzeugen der Klasse L3e das vordere und das hintere Rad mit Reifen unterschiedlicher Hersteller ausgerüstet ist.

Unabhängig von der formalen Aussage, wer hier würde so etwas überhaupt praktisch in Betracht ziehen? Das einzige wo evtl. so etwas relevant sein könnte, ist wenn man den Reifenhersteller/ Reifentyp wechseln will, aber nur ein Reifen abgefahren ist, und man den anderen noch zu Ende fahren möchte. Das ist was für Sparfüchse, wie ich vielleicht einer bin, aber wenn man die anderen Reifen- Threads hier verfolgt, ist es augenscheinlich so das hier fast alle für ihre jeweilige Ausrichtung das aller Beste wollen, und Knete dabei nach meinem Eindruck kaum eine Rolle zu spielen scheint. Und dann da gibt es nichts zu deuten,  das Beste kann eine Mischbereifung niemals sein, worst case ist es sogar gefährlicher Unfug dann nämlich, wenn man gerade die Paarung erwischt die überhaupt nicht kompatibel ist. 

bearbeitet von Mechanist
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vor 19 Minuten schrieb Mechanist:

Unabhängig von der formalen Aussage, wer hier würde so etwas überhaupt praktisch in Betracht ziehen?

Bei mir kam das jetzt durchaus in Betracht, da der erste Gummi jetzt (hinten) hin ist und ich gern auf  die CRA3 wechseln wollte.
Der Vordere ist aber noch richtig gut. Daher wollte ich den noch nicht weghauen.

Trotzallem hab ich mich jetzt auch hinten noch mal für den ROSSO 3 entschieden, um allen Eventualitäten gerecht zu bleiben und
dann beim nächsten Vorderrad-Wechsel dann komplett auf CRA3 zu wechseln. ?

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Gast
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