Sechskantharry Posted April 8 Share Posted April 8 Hallo, Vielleicht eine blöde Frage, aber gibt es für die Hypermotard 698 MONO RVE einen Halter mit Soziusrasten? Im Netz habe ich das für die größeren Hyper Mopeds gesehen und für die Monster Serie auch. vielleicht hat ja wer einen Tipp. Vielen Dank!👍 Gruß Ingo Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
tedeschino Posted April 8 Share Posted April 8 Ich würde die Frage gerne ergänzen. Die Mono wird ja im Standard ohne Sozius Fussrasten ausgeliefert, damit ist die 698 doch nicht Strassenverkehrstauglich oder? Im Schein stehen 2 Sitzplätze. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mabou950 Posted April 9 Share Posted April 9 @tedeschino: Nachdem das Motorrad einen TÜV bekommen hat, wohl schon. Unabhängig von der 698, ist das bei einigen Ducatis so. Oft auch bei Panigale und co. Die ch würde mir keinen Kopf darüber zerbrechen. Das Thema hatten wir hier mal bei der 950 sehr ausgiebig durchgekaut. Rastenanlage für Sozius dran, ab, demontiert, hin und her …. was steht im Schein, oder wenn die Soziusrasten entfernt werden, dann „muss“ das im Schein eingetragen werden, etc, etc. … Weiss nicht, ob wir das abschliessen faktisch astrein über die Bühne schaukeln konnten, weil irgendwie dann doch Einigkeit und der Uneinigkeit bestand. 😅 Ja, wenn 2 Plätze im Schein stehen, sollte das Fahrzeug auch über diese verfügen. Aber eben, Grauzone, denn wie viele fahren da draussen mit nur 1. Platz rum?! Soweit ist glaub auch noch niemand des Platzes verzeigt worden, der nur eine montiert hatte. Ist doch auch schön, dass die Hersteller die Bike so anbieten, dass man das Soziusgerümpel demontieren kann. Und wenn eh keiner hinten drauf hockt, wozu dann das Zeug. Falls es irgendjemand überhaupt stören sollte, macht man es halt vorübergehend wieder hin. Aber stilllegen oder erlöschen der Betriebserlaubnis ist ausgeschlossen. Strassenverkehrtsauglich beschreibt ja erstmal nicht, ob explizit der Sozius seine Rasten hat. Auch wenn klar ist, dass er diese zwingend braucht, wenn er denn mitfährt. Genauso wie den dazugehörigen „starren“ Haltepunkt. Jedenfalls gibt es so viele Fälle, wo für 2 Personen zugelassene Bikes, ab Werk nur mit einer Rastenanlage ausgeliefert werden, oder wie oben beschrieben, nachmodifiziert wurden. Das Fahrzeug darf auch ganz legal bewegt werden. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mabou950 Posted April 12 Share Posted April 12 Hier mal ein Kommentar zu den Sitzen und dem Herumfahren von der Rennleitung: KLICK 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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