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Reifenfreigabe was gilt jetzt wirklich....und warum ?


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vor 17 Minuten schrieb nopain666:

Ich bilde mir ein, dass es bei uns in etwa 30 Euro pro Eintragung kostet. Extra wegen den Reifen hinfahren würde ich als Deutscher auch nicht, aber wenn ich wegen etwas anderem ohnehin dort wäre, dann wärs ja schon fast egal. Aber falls es wirklich 100 Euro sind, hmm...

 

... egal. Bin ja entspannter Österreicher. ?

Die 100 Euro habe ich wohl etwas zu hoch eingeschätzt, da hatte ich noch diese Kosten für meinen Umbau der Bremsen im Hinterkopf. Viel realistischer sind wohl unter 50€ wie bei diesem Kollegen hier, wobei je nach Landkreis und Prüfstelle kann das variieren.  Man beachte aber bitte die elseligen Laufereien.

 

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Ich meine dass ich 37€ für den Lenker bezahlt habe.
Den SC und die Hebel will ich auf jedenfall eintragen lassen. Also lass ich den Reifen gleich mit eintragen.
Danach kommen nochmals 12,70€ für den Eintrag in den Fahrzeugschein auf der Zulassungsstelle.

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Also du darfst alle Reifen fahren mit den Größen aus den Papieren (ob Bindung oder nicht), theoretisch sogar auf Vorder- und Hinterachse verschiedenen Hersteller, UBE sollte natürlich vorliegen.

Du musst nur Reifen eintragen lassen die trotz UBE eine abweichende Größe zu der in den Papieren haben, sonst betrifft das nichts und niemanden, das ist was neu gekommen ist und was zumindest auch ein bisschen Sinn macht. 

Mit ner Eintragung schränkt man sich doch nur unnötig ein, oder nicht?!

Z.b. bei einer Panne im Urlaub musst du dann auf genau diesen Reifen zurück greifen und womöglich 3 Tage warten, mMn absolut unnötig... Aber muss ja jeder selber wissen?‍♂️

bearbeitet von oldschmidt
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vor 2 Stunden schrieb oldschmidt:

Also du darfst alle Reifen fahren mit den Größen aus den Papieren (ob Bindung oder nicht), theoretisch sogar auf Vorder- und Hinterachse verschiedenen Hersteller, UBE sollte natürlich vorliegen.

 

 

IMO ist es m.E. sogar so, da es für die HYMs keine Reifenbindung gibt, dass hier aus der Sicht der StVO noch nicht einmal eine UBE notwendig ist, wenn man den genau die Reifen- Spezifikationen einhält die in den Papieren steht.

Das mögliche Risiko "lauert" m.E. woanders, nämlich in der Reifenempfehlung von Ducati, die sich damit zivilrechtlich absichern wollen, z.B. bei der 939 SP steht auf Seite 56 des Handbuchs:

Achtung
Die 8 Stufen des im Motorrad installierten DTC
Systems wurden mit der Bereifung der
Erstausrüstung (Fabrikat, Modell und Abmessungen)
eingestellt. Der Einsatz einer Bereifung mit von der
Erstausrüstung abweichenden Abmessungen kann
die einwandfreie Systemfunktion beeinträchtigen.
Erstbereifung des Motorrads: (Vorderrad
120/70ZR17, Hinterrad 180/55ZR17).
Pirelli Diablo Supercorsa SP;
Pirelli Diablo Rosso II;
Pirelli Scorpion Trail.
Bei geringfügigen Änderungen, wie zum Beispiel von
der Erstausrüstung abweichende Marke und/oder
anderes Modell, aber gleicher Größenklasse (Hinten
= 180/55-17; Vorne = 120/70-17), reicht womöglich
die Wahl einer der verfügbaren Stufen aus, um die
optimale Funktionalität des Systems
wiederherzustellen

Und auf Seite 63

Achtung
Die Stufen des in Ihrem Motorrad installierten
ABS-Systems wurden mit der Bereifung seiner
Erstausrüstung eingestellt.
Der Einsatz einer Bereifung mit von der
Erstausrüstung abweichenden Abmessungen und
Eigenschaften kann die Funktionseigenschaften oder
gar die Sicherheit des Systems beeinträchtigen. Es
wird davon abgeraten, Reifen mit anderen
Abmessungen, als die für Ihr Motorrad zugelassenen,
zu montieren.
Erstbereifung des Motorrads: (Vorderrad
120/70ZR17, Hinterrad 180/55ZR17).
Pirelli Diablo Supercorsa SP;
Pirelli Diablo Rosso II;
Pirelli Scorpion Trail.

Etwas, gelinde gesagt, verklausuliert schiebt Ducati damit die Verantwortung der Reifenenwahl voll auf den Kunden ab, es sei denn dieser fährt einen von den drei empfohlenen Typen.

Bisher konnte man sich aber getrost auf die UBE des Reifenherstellers verlassen, wenn man was anderes fahren wollte. Ob das streng de jure (Zivilrecht!!!) momentan auch noch so ist, kann ich nicht beurteilen, denn sie haben ja die UBE zu einer Empfehlung zurückgestuft, denn seit neustem darf ja nur der TÜV im Kontext entscheiden, was bei meinem Mopped drauf darf und was nicht.

Ich für meinen Teil verlasse mich aber weiterhin auf die UBE, aber wer 100% sicher gehen will sollte das mal sicher abklären lassen. Ich hoffe das sich der Bodo von Moppedreifen.de dazu mal ein Video macht.

Beste Grüße

Lutz

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vor 13 Minuten schrieb Mechanist:

IMO ist es m.E. sogar so, da es für die HYMs keine Reifenbindung gibt, dass hier aus der Sicht der StVO noch nicht einmal eine UBE notwendig ist, wenn man den genau die Reifen- Spezifikationen einhält die in den Papieren steht.

 

Genauso ist das!

Und zu den Empfehlungen, Ducati empfiehlt ebenso Shell Öl und Brembo Bremsbeläge, fahr ich auch beides nicht?‍♂️  wo fängst an wo hörst auf? 

Die haben halt den Kontrakt mit Pirelli, und die oben aufgelisteten Reifen haben mit Sicherheit auch alle verschiedenen Durchmessern etc. ist der Reifen neu, ist er deutlich größer als ein abgefahrener, die Sensoren kalibrieren sich andauernd selbst. Die "Reifenkalibrierung" bei der 950er merkt erst bei einer anderen Übersetzung etwas. 

Und oben im Handbuch steht etwas von Abmessungen, gehe davon aus dass die Dimensionen gemeint sind, und dann sind wir wieder bei dem Punkt oben...

bearbeitet von oldschmidt
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Ich hab grad mal nen Eintrag auf der TÜV-Seite gefunden, danach gelten folgende Regelungen in Deutschland:

Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:

  • - Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
  • - Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
  • - Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen

 

2020 hat sich geändert, dass Reifen mit anderen Dimensionen als in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, trotz Freigabebescheinigung der Reifenhersteller (hat bislang ausgereicht) nun eingetragen werden müssen.

Die große daraus entstehende Diskussion ist, dass der TÜV sich hier rausnimmt, mit einer Probefahrt mehr zu erfahren, als die Reifenhersteller mit den von ihnen durchgeführten Tests. Ergo, die Prüfgesellschaften haben es irgendwie geschafft, sich ne zusätzliche Einnahmequelle zu sicher.

 

bearbeitet von Hotic
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vor 54 Minuten schrieb oldschmidt:

Genauso ist das!

Und zu den Empfehlungen, Ducati empfiehlt ebenso Shell Öl und Brembo Bremsbeläge, fahr ich auch beides nicht?‍♂️  wo fängst an wo hörst auf? 

Die haben halt den Kontrakt mit Pirelli, und die oben aufgelisteten Reifen haben mit Sicherheit auch alle verschiedenen Durchmessern etc. ist der Reifen neu, ist er deutlich größer als ein abgefahrener, die Sensoren kalibrieren sich andauernd selbst. Die "Reifenkalibrierung" bei der 950er merkt erst bei einer anderen Übersetzung etwas. 

Und oben im Handbuch steht etwas von Abmessungen, gehe davon aus dass die Dimensionen gemeint sind, und dann sind wir wieder bei dem Punkt oben...

Zu den Pellen schreiben sie leider, Zitat oben:

Der Einsatz einer Bereifung mit von der
Erstausrüstung abweichenden Abmessungen und
Eigenschaften
kann die Funktionseigenschaften oder
gar die Sicherheit des Systems beeinträchtigen

 

M.E. bezieht "und Eigenschaften" womöglich auf den Reifentyp?!

Bei den Bremsbelägen steht in dem 939SP Handbuch gar keine Empfehlung oder gar "Achtung" davor, sondern nur was sie original verbaut haben. Hier darf man alles fahren was eine entsprechende KBA Nummer hat.  

Ich sehe das so, dass es bei den Pellen überhaupt keine technische Betrachtung mehr erfordert, wenn denn eine UBE vorliegt, dann funzen die Dinger!

M.E. geht es rein um die de jure K*cke, die evtl. findige Winkeladvokaten der generischen Versicherung aus dem Hut zaubern, wenn ein Penner einem z.B. bei Regen die Vorfahrt nimmt und man dann seinen Schaden zu 100% ersetzt haben will, besonders wenn es worst case im Rentenansprüche und Versorgunsleistungen geht, wenn man selber dabei schwer verletzt wurde. So wie ich die Brüder kennengelernt habe, ist es nicht ausgeschlossen das die dann im Kleingedruckten nach Wegen suchen einem eine Mitschuld anzudichten, was mir zumindest bei fehlender UBE möglich erscheint. (Behauptung: "ABS hat versagt, weil die Eigenschaften der Bereifung nicht den Empfehlungen entsprach")

Wegen dieser zivilrechtlichen Seite sagte der Bodo ja schon vor der "TÜV" Verschärfung der Vorschriften, dass man unbedingt auf die UBE achten soll, um nicht worst case in die Röhre zu schauen.

Beste Grüße

Lutz

bearbeitet von Mechanist
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vor 51 Minuten schrieb Hotic:

Ich hab grad mal nen Eintrag auf der TÜV-Seite gefunden, danach gelten folgende Regelungen in Deutschland:

Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:

  • - Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
  • - Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
  • - Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen

 

2020 hat sich geändert, dass Reifen mit anderen Dimensionen als in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, trotz Freigabebescheinigung der Reifenhersteller (hat bislang ausgereicht) nun eingetragen werden müssen.

Die große daraus entstehende Diskussion ist, dass der TÜV sich hier rausnimmt, mit einer Probefahrt mehr zu erfahren, als die Reifenhersteller mit den von ihnen durchgeführten Tests. Ergo, die Prüfgesellschaften haben es irgendwie geschafft, sich ne zusätzliche Einnahmequelle zu sicher.

 

Das ist aber rein Verkehrsrecht, nützt einem worst case vor dem Zivilrichter nicht immer was.

 

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Ich fahre jetzt seit 30 Jahren Motorrad, wurde 5x angehalten und niemals nie wurde Augenmerk auf die Reifen gelenkt, geschweige denn eine Freigabe verlangt. Nur grob die Profiltiefe gesichtet!

Selbst der Tüv hat noch nie ne Freigabe gewollt!

Daher erschließt es sich mir rein gar nicht, wie man aus einer ansich geregelten klaren Formulierung, was erlaubt ist und was nicht, so tief abtauchen kann, um irgendwo vielleicht doch noch diese 0,003% Unklarheit heraus zu filtern, wo man dann doch am Arsch wäre??

Von der Wahrscheinlichkeit her müsste ich etwa 50.000 Jahre Motorrad fahren, damit ich mal nen Treffer hätte, dass jemanden über diese Regelung hinaus, die Empfehlungen der Hersteller in einer Betriebsanleitung interessieren könnte!??? Eine höchst bedrohliche Vorstellung???

Das macht mich ganz verrückt! Damit ist ja kaum klarzukommen! Ich glaube ich werde jetzt nie wieder in der Lage sein, so unbedarft wie früher, Motorrad zu fahren???

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Jo mei, dabei geht es doch hier gar nicht um die Rennleitung, die können einem gar nichts, auch wenn man mit einer Enduropelle hinten, und einem SuperCorsa vorne herum eiert, wenn denn die Enduropelle die Spezifikationen erfüllt. Weil es gibt keine Reifenfabrikatsbindung.

bearbeitet von Mechanist
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vor 1 Minute schrieb Super-Moto:

eigentlich gehts darum das wir Winter haben und es regnet. Da vertreibt man sich die Zeit halt mit so nem Kram ?

Das auch, aber auch um die Schwachmaten, die die hiesigen Vorschriften so gestallten, das man als Otto Normal Treiber ohne juristischen Grad gar nicht mehr richtig durchblickt.

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  • 2 weeks later...

Das zukünftig Mischbereifungen erlaubt sind ist ja toll. Ich wollte immer schon mal hinten einen Conti TKC 80 und vorne einen Brückenstein RS11 fahren, das ist bestimmt ein unvergessliches Erlebnis. :P

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@Darkside

THX! Ist hier schon mehrfach verlinkt worden, ist aber IMO immer noch aktuell und wertvoll, bis auf die "Freigaben" der Reifenhersteller die jetzt ihre Gültigkeit verlieren. StZVo ist weiterhin alles im Lot auf dem Riverboat zumindest für die HYMs, wenn man den die Pellen mit den Spezifikationen (oder besser) fährt die in den Papieren eingetragen sind.

Die von Bodo angesprochene sehr wichtige zivilrechtliche Seite, haben die Deppen vom Amt mit den neuen Bestimmungen IMO verschlimmbessert.

Ich hoffe deshalb inständig, dass die Reifenhersteller weiterhin auch UBE/ Freigaben für Böcke herausgeben, die wie die HYMs offiziell gar keine brauchen.   

Beste Grüße

Lutz

bearbeitet von Mechanist
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Neue Freigaberegeln bei der Umrüstung von Motorradreifen

Der Kautschuk-Wirtschaftsverband wdk und Metzeler informieren

 

https://www.1000ps.de/businessnews-3006482-neue-freigaberegeln-bei-der-umruestung-von-motorradreifen?amp=1

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vor 58 Minuten schrieb me2:

ich hab jetzt auf meinem bike reifen drauf die komplett dem entsprechen was im fahrzeugbrief eingetragen ist.

bin ich auf der sicheren seite?

nicht ganz....wenn du kein Profil mehr hast.....;-)

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