Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 Ich habe bei meiner Kawa ja nun das fette 65er Kettenblatt drauf. Und um jedes Missverständnis zu vermeinden.... 1.) Ich fahre damit nur auf Parkplätzen oder änlichem 2.) Und wenn ich von der Rennleitung trotzdem einen übergebraten bekomme werde ich nicht weinen sondern brav bezahlen 3.) und ja, ich weiß das meine Betriebserlaubnis erlöschen könnte Aber nun zum eigentlichen Thema.... Ich habe weder im Fahrzeugschein noch im Fahrzeugbrief irgendetwas über das Übersetzungsverhältnis stehen Somit dürfte ich doch rein theoretisch einbauen was ich gerne möchte solange ich nicht die vorgegebene maximale Endgeschwindigkeit überschreite "Was ich natürlich nicht tue weil sie ja jetzt wesentlich langsamer ist" und wenn ich nicht die Geräusch- und Abgasemissioneswerte überschreite ???? So, nun kommen wir langsam aber sicher zum ketzerischen Anteil meiner Frage...: Um die Übersetzung vom TÜV eingetragen zu bekommen, wäre eine Geräuschmessung in Gang X mit Geschwindigkeit X notwendig "Glaube ich zumindest. Da meine Übersetzung jetzt aber so fürchterlich kurz ist, würde ich diesen Test natürlich nicht bestehen Aaaaaaber die Rennleitung hat ja nur die Möglichkeit einer Standgeräuschmessung und da dürfen die halt im Stand nur bis 5000U/Min drehen lasen und das dann messen. Da ich noch den originalen Topf drauf habe, würde dabei nichts negatives rauskommen Also was würde jetzt wirklich passieren ?.....Sie können mir nichts weil ja nichts im Schein/Brief steht und eine Messung der Polizei wird nichts ergeben. Der Rest wäre Mutmassung "Naja relativ realistische Mutmassung, aber Mutmassung" Ich glaube die Antwort zwar schon zu kennen , aber mich würde trotzdem mal eure Sicht der Dinge interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
man-mane Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 Mit diesem Riesen Ding lassen Sie dich richtigerweise sofort stehen! Was erwartest du denn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Autor Share Geschrieben 17. August 2019 vor 9 Minuten schrieb man-mane: Mit diesem Riesen Ding lassen Sie dich richtigerweise sofort stehen! Was erwartest du denn? Ja, is schon klar....aber mit was für einer Begründung ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Duffyhs Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 (bearbeitet) hat das Kettenrad der TÜV eingetragen oder nicht ? scheinbar nicht da du aber eh schon öfters beim TÜV warst, frag doch einfach mal, ob du es eingetragen bekommst bearbeitet 17. August 2019 von Duffyhs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast +Martin+ Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 letztlich sollte §19 StVZO Absatz 2 - 3. greifen da eine Änderung der Übersetzung die Emmisionswerte verändert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mechanist Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb Super-Moto: Ja, is schon klar....aber mit was für einer Begründung ? Gefahr im Verzuge, Beweissicherung oder was auch immer. Im übrigen ist die Rennleitung nicht so doof, wie ich meine, das manche es meinen. Die werden kompetent geschult, und evtl. können die ja schon die technischen Zulassungsdatenbanken direkt abrufen? Beste Grüße Lutz bearbeitet 17. August 2019 von Mechanist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SMY Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 Mit dem Kettenrad erfüllst Du streng genommen, die Voraussetzungen der Homologation nicht mehr! Abgasverhalten, Verbrauch, Geräuschentwicklung bei Geschwindigkeit in Abhängigkeit zur Drehzahl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Autor Share Geschrieben 17. August 2019 vor 6 Minuten schrieb Duffyhs: hat das Kettenrad der TÜV eingetragen oder nicht ? scheinbar nicht da du aber eh schon öfters beim TÜV warst, frag doch einfach mal, ob du es eingetragen bekommst Ne Ente, brauche ich nicht zu fragen. Bekomme ich ganz sicher nicht eingetragen weil ich mit 70kmh im 5ten Gang irgendwas um die 10.000U/min bin "Alles nur geschätzt" Und natürlich werde ich ärger bekommen wenn ein Polizist mir auf einem Parkplatz unbedingt das üben verbieten will. Mir geht es eigentlich weniger um die Vermeidung von Ärger sondern mehr darum warum und wofür ich drann bekommen werde ? Trotzdem, danke für deinen Ratschlag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Duffyhs Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 (bearbeitet) ich kann dir nur sagen, bei uns in AUT dürftest mit dem Ding auf keinem öffentlichen Parkplatz fahren, auf dem sie Strassenverkehrsordnung gilt. Da würden sie dir das Bike sicher entziehen, außer ALLES ist eingetragen Die Strafe ist allerdings sicher nicht arg hoch bearbeitet 17. August 2019 von Duffyhs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mechanist Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 Einzig interessant dabei ist IMO, wann die Beamten sich nicht mehr aus dem Fenster lehnen und ggf. ein Töff stilllegen was eigentlich gar nicht stillgelegt werden darf. Wenn man so ein Monsterkettenrad verbaut, gehen die kein Risiko ein, aber wenn nur zwei oder drei Zähne hinten mehr drauf sind, so dass es nicht direkt auffällt könnte es sein das die den Aufwand scheuen?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Autor Share Geschrieben 17. August 2019 vor 3 Minuten schrieb +Martin+: letztlich sollte §19 StVZO Absatz 2 - 3. greifen da eine Änderung der Übersetzung die Emmisionswerte verändert Ja, so ist das....aber vor Ort können sie das halt nicht beweisen weil sie ja im Stand messen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SMY Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 Im übrigen sehen die Hohlstifte zu stark gequetscht aus ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Duffyhs Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 wenn sie einen Prüfstand mithaben, aber nicht, also bei uns gibts ja den Prüfbus, da geht das ohne Probe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mechanist Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 vor 1 Minute schrieb Duffyhs: ich kann dir nur sagen, bei uns in AUT dürftest mit dem Ding auf keinem öffentlichen Parkplatz fahren, auf dem sie Strassenverkehrsordnung gilt. Da würden sie dir das Bike sicher entziehen, außer ALLES ist eingetragen Die Strafe ist allerdings sicher nicht arg hoch Hier in Schland ist die Strafe auch nicht hoch. Aber Sie entziehen Dir die BE und schleppen es auf Deine Kosten zum TÜV als Beweismittel. Dann kommen die Gutachterkosten und Umbaukosten, und die Lauferei zu den Behörden, inkl. der Einbehaltung der illegalen Teile zwecks Vernichtung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Autor Share Geschrieben 17. August 2019 (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb Mechanist: Einzig interessant dabei ist IMO, wann die Beamten sich nicht mehr aus dem Fenster lehnen und ggf. ein Töff stilllegen was eigentlich gar nicht stillgelegt werden darf. Wenn man so ein Monsterkettenrad verbaut, gehen die kein Risiko ein, aber wenn nur zwei oder drei Zähne hinten mehr drauf sind, so dass es nicht direkt auffällt könnte es sein das die den Aufwand scheuen?! Wenn mich nicht alles täuscht sind 8% Zähnezahlveränderung doch sowieso erlaubt. Aber mal abgesehen davon...die Zähnezahl ist nirgendwo eingetragen. Weder im Brief, noch im Schein, noch in der Bedienungsanleitung noch im Werkstatthandbuch. Also wieviele Zähne mehr von was ?....Wie gesagt, ist alle ein wenig ketzerisch angelegt. Also nicht böse sein wenn ich ein wenig ketzerisch antworte. bearbeitet 17. August 2019 von Super-Moto Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Duffyhs Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 8% der Leistungsüberschreitung sind erlaubt, soweit ich weis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast +Martin+ Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 ich habe mich auch schon gefragt auf welchem Parkplatz du fahren willst. Bei uns hier kommt da ganz schnell die Polizei wenn da einer Sonntags rumknattert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Autor Share Geschrieben 17. August 2019 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb SMY: Im übrigen sehen die Hohlstifte zu stark gequetscht aus ??? Ja, das ist mir auf dem Bild auch aufgefallen. Aber ich habe es nach der Montage natürlich geprüft. Aber alles so leichtgängig wie es sein soll. Trotzdem danke für dein scharfes Auge. bearbeitet 17. August 2019 von Super-Moto Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mechanist Geschrieben 17. August 2019 Share Geschrieben 17. August 2019 Gerade eben schrieb Super-Moto: Wenn mich nicht alles sind 8% Zähnezahlveränderung doch sowieso erlaubt. Aber mal abgesehen davon...die Zähnezahl ist nirgendwo eingetragen. Weder im Brief, noch im Schein, noch in der Bedienungsanleitung noch im Werkstatthandbuch. Also wieviele Zähne mehr von was ?....Wie gesagt, ist alle ein wenig ketzerisch angelegt. Also nicht böse sein wenn ich ein wenig ketzerisch antworte. Die Homologation- Daten aller zugelassen Fahrzeuge werden ja irgendwo behördlich gespeichert. So weit ich was, haben zumindest die technischen Prüfstellen zugriff darauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Autor Share Geschrieben 17. August 2019 Gerade eben schrieb Mechanist: Die Homologation- Daten aller zugelassen Fahrzeuge werden ja irgendwo behördlich gespeichert. So weit ich was, haben zumindest die technischen Prüfstellen zugriff darauf. Ok, war mir nicht bekannt. Das wäre natürlich ein Grund. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super-Moto Geschrieben 17. August 2019 Autor Share Geschrieben 17. August 2019 vor 2 Minuten schrieb +Martin+: ich habe mich auch schon gefragt auf welchem Parkplatz du fahren willst. Bei uns hier kommt da ganz schnell die Polizei wenn da einer Sonntags rumknattert. Es gibt Ecken bei uns da war noch niemals irgend eine Streife. Und ich bin früher bereits mit Supermotos über Großmarkt/Baumarktplätze gebrettert und in den letzten 25 Jahren kam nur ein einziges mal die Polizei. Die hat die Papiere kontrolliert und uns geraten nicht zuviel Krach zu machen. Das wars....naja, ist schon was her und die Zeiten haben sich geändert. Vielleicht sieht man das heute etwas enger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kevin1987 Geschrieben 19. August 2019 Share Geschrieben 19. August 2019 Kettenschutz fehlt ja sowieso. Nur schon deswegen kannst Du dein moped stehen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Big-D Geschrieben 19. August 2019 Share Geschrieben 19. August 2019 vor einer Stunde schrieb kevin1987: Kettenschutz fehlt ja sowieso. Nur schon deswegen kannst Du dein moped stehen lassen. Gestern auch achtung kontrolle geguckt ^^? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kevin1987 Geschrieben 19. August 2019 Share Geschrieben 19. August 2019 vor 1 Stunde schrieb Big-D: Gestern auch achtung kontrolle geguckt ^^? vor 1 Stunde schrieb Big-D: Gestern auch achtung kontrolle geguckt ^^? Genau Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Big-D Geschrieben 19. August 2019 Share Geschrieben 19. August 2019 Sehr interessant fand ich das die gesagt haben as die Abe mitgeführt werden muss ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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