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Lautstärkenmessungen bei Polizeikontrollen....Eine ein wenig ketzerische Frage ;-)


Super-Moto
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Ich habe bei meiner Kawa ja nun das fette 65er Kettenblatt drauf. Und um jedes Missverständnis zu vermeinden....

1.) Ich fahre damit nur auf Parkplätzen oder änlichem a_134_e0703ba6.gif
2.) Und wenn ich von der Rennleitung trotzdem einen übergebraten bekomme werde ich nicht weinen sondern brav bezahlen a_142_9060c570.gif
3.) und ja, ich weiß das meine Betriebserlaubnis erlöschen könnte a_41_7f3e61b9.gif

Aber nun zum eigentlichen Thema....

Ich habe weder im Fahrzeugschein noch im Fahrzeugbrief irgendetwas über das Übersetzungsverhältnis stehen a_133_13e30896.gif
Somit dürfte ich doch rein theoretisch einbauen was ich gerne möchtea_78_9cfa9d91.gif solange ich nicht die vorgegebene maximale Endgeschwindigkeit überschreite "Was ich natürlich nicht tue weil sie ja jetzt wesentlich langsamer ist" und wenn ich nicht die Geräusch- und Abgasemissioneswerte überschreite ???? a_92_329a3afb.gif

So, nun kommen wir langsam aber sicher zum ketzerischen Anteil meiner Frage...:a_151_f9e6f500.gif Um die Übersetzung vom TÜV eingetragen zu bekommen, wäre eine Geräuschmessung in Gang X mit Geschwindigkeit X notwendig "Glaube ich zumindest.

Da meine Übersetzung jetzt aber so fürchterlich kurz ist, würde ich diesen Test natürlich nicht bestehen a_149_a7aa2ad0.gif
Aaaaaaber die Rennleitung hat ja nur die Möglichkeit einer Standgeräuschmessung und da dürfen die halt im Stand nur bis 5000U/Min drehen lasen und das dann messen.
Da ich noch den originalen Topf drauf habe, würde dabei nichts negatives rauskommen a_93_7f053585.gif

Also was würde jetzt wirklich passieren ?.....Sie können mir nichts weil ja nichts im Schein/Brief steht und eine Messung der Polizei wird nichts ergeben. Der Rest wäre Mutmassung "Naja relativ realistische Mutmassung, aber Mutmassung" a_135_42c006d4.gif

Ich glaube die Antwort zwar schon zu kennen , aber mich würde trotzdem mal eure Sicht der Dinge interessieren.

IMG_20190811_164630_7.jpg

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vor 9 Minuten schrieb man-mane:

Mit diesem Riesen Ding lassen Sie dich richtigerweise sofort stehen!  Was erwartest du denn?

Ja, is schon klar....aber mit was für einer Begründung ?

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hat das Kettenrad der TÜV eingetragen oder nicht ?

scheinbar nicht

da du aber eh schon öfters beim TÜV warst, frag doch einfach mal, ob du es eingetragen bekommst

Edited by Duffyhs
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vor 11 Minuten schrieb Super-Moto:

Ja, is schon klar....aber mit was für einer Begründung ?

Gefahr im Verzuge, Beweissicherung oder was auch immer. Im übrigen ist die Rennleitung nicht so doof, wie ich meine, das manche es meinen. Die werden kompetent geschult, und evtl. können die ja schon die technischen Zulassungsdatenbanken direkt abrufen?

Beste Grüße

Lutz

Edited by Mechanist
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vor 6 Minuten schrieb Duffyhs:

hat das Kettenrad der TÜV eingetragen oder nicht ?

scheinbar nicht

da du aber eh schon öfters beim TÜV warst, frag doch einfach mal, ob du es eingetragen bekommst

Ne Ente, brauche ich nicht zu fragen. Bekomme ich ganz sicher nicht eingetragen weil ich mit 70kmh im 5ten Gang irgendwas um die 10.000U/min bin "Alles nur geschätzt"
Und natürlich werde ich ärger bekommen wenn ein Polizist mir auf einem Parkplatz unbedingt das üben verbieten will.

Mir geht es eigentlich weniger um die Vermeidung von Ärger sondern mehr darum warum und wofür ich drann bekommen werde ?

Trotzdem, danke für deinen Ratschlag.

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ich kann dir nur sagen, bei uns in AUT dürftest mit dem Ding auf keinem öffentlichen Parkplatz fahren, auf dem sie Strassenverkehrsordnung gilt.
Da würden sie dir das Bike sicher entziehen, außer ALLES ist eingetragen
Die Strafe ist allerdings sicher nicht arg hoch 

Edited by Duffyhs
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Einzig interessant dabei ist IMO, wann die Beamten sich nicht mehr aus dem Fenster lehnen und ggf. ein Töff stilllegen was eigentlich gar nicht stillgelegt werden darf. Wenn man so ein Monsterkettenrad verbaut, gehen die kein Risiko ein, aber wenn nur zwei oder drei Zähne hinten mehr drauf sind, so dass es nicht direkt auffällt könnte es sein das die den Aufwand scheuen?!

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vor 3 Minuten schrieb +Martin+:

letztlich sollte §19 StVZO Absatz 2 - 3. greifen da eine Änderung der Übersetzung die Emmisionswerte verändert

Ja, so ist das....aber vor Ort können sie das halt nicht beweisen weil sie ja im Stand messen

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vor 1 Minute schrieb Duffyhs:

ich kann dir nur sagen, bei uns in AUT dürftest mit dem Ding auf keinem öffentlichen Parkplatz fahren, auf dem sie Strassenverkehrsordnung gilt.
Da würden sie dir das Bike sicher entziehen, außer ALLES ist eingetragen
Die Strafe ist allerdings sicher nicht arg hoch 

Hier in Schland ist die Strafe auch nicht hoch. Aber Sie entziehen Dir die BE und schleppen es auf Deine Kosten zum TÜV als Beweismittel. Dann kommen die Gutachterkosten und Umbaukosten, und die Lauferei zu den Behörden, inkl. der Einbehaltung der illegalen Teile zwecks Vernichtung.

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vor 16 Minuten schrieb Mechanist:

Einzig interessant dabei ist IMO, wann die Beamten sich nicht mehr aus dem Fenster lehnen und ggf. ein Töff stilllegen was eigentlich gar nicht stillgelegt werden darf. Wenn man so ein Monsterkettenrad verbaut, gehen die kein Risiko ein, aber wenn nur zwei oder drei Zähne hinten mehr drauf sind, so dass es nicht direkt auffällt könnte es sein das die den Aufwand scheuen?!

Wenn mich nicht alles täuscht sind 8% Zähnezahlveränderung doch sowieso erlaubt. Aber mal abgesehen davon...die Zähnezahl ist nirgendwo eingetragen. Weder im Brief, noch im Schein, noch in der Bedienungsanleitung noch im Werkstatthandbuch. Also wieviele Zähne mehr von was ?....Wie gesagt, ist alle ein wenig ketzerisch angelegt. Also nicht böse sein wenn ich ein wenig ketzerisch antworte.

Edited by Super-Moto
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Guest +Martin+

ich habe mich auch schon gefragt auf welchem Parkplatz du fahren willst. Bei uns hier kommt da ganz schnell die Polizei wenn da einer Sonntags rumknattert.

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vor 9 Minuten schrieb SMY:

Im übrigen sehen die Hohlstifte zu stark gequetscht aus ???

0A5E8A20-2F23-47DF-AEA1-EDF4EB8E175A.jpeg

Ja, das ist mir auf dem Bild auch aufgefallen. Aber ich habe es nach der Montage natürlich geprüft. Aber alles so leichtgängig wie es sein soll.
Trotzdem danke für dein scharfes Auge.

Edited by Super-Moto
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Gerade eben schrieb Super-Moto:

Wenn mich nicht alles sind 8% Zähnezahlveränderung doch sowieso erlaubt. Aber mal abgesehen davon...die Zähnezahl ist nirgendwo eingetragen. Weder im Brief, noch im Schein, noch in der Bedienungsanleitung noch im Werkstatthandbuch. Also wieviele Zähne mehr von was ?....Wie gesagt, ist alle ein wenig ketzerisch angelegt. Also nicht böse sein wenn ich ein wenig ketzerisch antworte.

Die Homologation- Daten aller zugelassen Fahrzeuge werden ja irgendwo behördlich gespeichert. So weit ich was, haben zumindest die technischen Prüfstellen zugriff darauf.

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Gerade eben schrieb Mechanist:

Die Homologation- Daten aller zugelassen Fahrzeuge werden ja irgendwo behördlich gespeichert. So weit ich was, haben zumindest die technischen Prüfstellen zugriff darauf.

Ok, war mir nicht bekannt. Das wäre natürlich ein Grund.

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vor 2 Minuten schrieb +Martin+:

ich habe mich auch schon gefragt auf welchem Parkplatz du fahren willst. Bei uns hier kommt da ganz schnell die Polizei wenn da einer Sonntags rumknattert.

Es gibt Ecken bei uns da war noch niemals irgend eine Streife. Und ich bin früher bereits mit Supermotos über Großmarkt/Baumarktplätze gebrettert und in den letzten 25 Jahren kam nur ein einziges mal die Polizei. Die hat die Papiere kontrolliert und uns geraten nicht zuviel Krach zu machen. Das wars....naja, ist schon was her und die Zeiten haben sich geändert. Vielleicht sieht man das heute etwas enger.

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