In diesem Fall greife die Produkthaftung: der Hersteller kann für fehlerhafte Produkte und die daraus entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Nur wird er fragen, ob das vermeintlich fehlerhafte Produkt fachmännisch eingebaut wurde. Vielleicht reicht es aus zu beweisen, dass nicht grob fahrlässig gearbeitet wurde und der Schrauber, wenn kein Fachmann, an sich redlich ist und weiß, was er tut. Äusserst schwierig, NGK zur Verantwortung zu ziehen..