glaube das wird nichts in D?!?!
Nach ECE-Norm (EU-weit) mindestens 180 mm (18 cm), nach älterer deutscher StVZO mindestens 240 mm (24 cm) Abstand zwischen den Innenkanten der Leuchtflächen
Gut, kann man sagen, dass dann nach der deutschen StVZO abgenommen wird.... ist nicht, denn dann gelten auch wieder andere Regelungen (glaube da waren zwei Bremslichter verboten).
Hatte das Thema an meiner Harley