Wegen Tempo 100 Zulassung:
Neben den Grundvoraussetzungen müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug für die 100 km/h-Erlaubnis eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt dabei vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
1,1 bzw. 1,2 für gebremste Anhänger mit hydraulischem Stoßdämpfer
Der Wert 1,2 darf in Anspruch genommen werden, wenn folgende Ausstattung vorliegt:
Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem / Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
Für gebremste Anhänger gilt außerdem: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast und Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.