Na klar, die Fahrzeug-Bindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger für die 100km/h gibt es nicht mehr.
Der Anhänger muss die 100km/h Freigabe haben und das Fahrzeug muss ebenfalls dafür zugelassen sein bzw. den technischen Vorschriften für den 100km/h Betrieb entsprechen.
Dann musst du noch schauen, welchen Führerschein du hast, weil davon hängt ab, wie viel du ziehen darfst.
Bei Klasse B darf das Gespann nicht mehr als 3500kg zul. ges. Masse haben, bei B96 sind es 4250kg und mit dem BE ist das Gespann-Gewicht egal, der Anhänger darf nur nicht mehr als 3500kg zul. ges. Masse haben.
Viele Leute wissen das nicht und denken sie dürfen nur 750kg mit dem B Führerschein ziehen, das ist aber weit gefehlt.
Für die 100km/h Zulassung gibt es dann folgende Auflagen:
-Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
-Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
-Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
-Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
-Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
-0,3 für ungebremste Anhänger
-1,1 für gebremste Anhänger
-1,2 mit Antischlingerkupplung.
Natürlich sollte man auch vorher schauen, wieviel das Auto überhaupt ziehen darf.
hier gibt`s nen super Rechner dafür-->http://www.stema.de/stema_100-kmh-regelung-anhaenger_de.html